Barrierefreies Badezimmer - So erfüllen Sie alle Anforderungen
Ein barrierefreies Badezimmer ermöglicht es Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ihre Körperpflege und Hygiene ohne fremde Hilfe nachzugehen, indem es so gestaltet ist, dass es für sie leicht zugänglich und nutzbar ist. Auch wenn Sie derzeit kein barrierefreies Bad benötigen, ist es sinnvoll, bereits an die Zukunft zu denken.
Checkliste für ein Barrierefreies Bad
Eine gut geplante barrierefreie Badezimmerumgebung kann nicht nur die täglichen Routinen erleichtern, sondern auch dazu beitragen, ein hindernisfreies und inklusives Zuhause zu schaffen. Damit Ihr Badezimmer wirklich allen Bedürfnissen gerecht wird, haben wir eine umfassende Checkliste zusammengestellt.
Bodenbelag mit rutschfesten Eigenschaften
Ausreichend Platz für die Bewegung von Rollstühlen oder Gehhilfen
Schwellen entfernen oder durch Rampen ersetzen
Bodengleiche Dusche installieren oder eine ebenerdige Duschwanne
Haltegriffe in der Dusche und neben der Badewanne
Sitzmöglichkeiten in der Dusche oder der Badewanne
Toilette mit erhöhter Sitzhöhe
Freiraum neben dem WC
Höhenverstellbares oder rollstuhlgerechtes Lavabo
Handläufe entlang der Wand installieren
Helle und blendfreie Beleuchtung
Kontraste zwischen Boden, Wänden und Ausstattungselementen
Breite Türen (mindestens 90 cm)
Notrufsysteme installieren
Lichtschalter durch berührungslose oder leicht erreichbare Alternativen verwenden
Elektronische Hilfsmittel wie Badewannenlifte oder Duschstühle
Radiator aus sitzender Position bedienbar machen
keine scharfen Kanten
Die Begriffe „barrierefrei” und „behindertengerecht” werden oft verwechselt, bedeuten aber nicht dasselbe. Der Begriff „barrierefrei” ist gesetzlich geregelt und bedeutet, dass Räume oder Angebote von möglichst allen Menschen ohne Hilfe genutzt werden können. „Behindertengerecht” bedeutet hingegen, dass etwas speziell an die Bedürfnisse einer Person mit Behinderung angepasst wurde, ohne dass alle Regeln der Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Kurz gesagt: Barrierefreiheit gilt für alle, Behindertengerechtigkeit nur für einzelne Personen.
Wann gilt ein Bad als barrierefrei? Alle Anforderungen nach Norm SIA 500
Bei der Planung eines hindernisfreien Bades gilt es mehr zu beachten, als alles nur ebenerdig zu gestalten und ein paar Stützgriffe zu montieren. Wenn Sie auf finanzielle Unterstützung, beispielsweise durch die Invalidenversicherung (IV), hoffen, , müssen Sie die geltenden Schweizer Vorgaben für hindernisfreies Bauen gemäss der Norm SIA 500 einhalten.
Generell unterscheidet die Norm im Wohnungsbau zwischen den Anforderungen an den „anpassbaren Wohnungsbau“ (Mindeststandard, der eine spätere, günstige Anpassung ermöglicht) und einer vollständig rollstuhlgängigen Ausstattung.
Bewegungs- und Manövrierfläche
Mindeststandard bzw. anpassbarer Wohnungsbau
Das Badezimmer muss eine minimale Nutzfläche von 3,80 m² und eine Minimalabmessung von 1,70 m in der Breite aufweisen.
Rollstuhlgängiger Standard
140 x 140 cm freie Bewegungsfläche für 90°-Drehungen vor den einzelnen Sanitäranlagen.
140 x 170 cm freie Bewegungsfläche, falls eine 180°-Wende mit dem Rollstuhl nötig ist.
Diese Freiflächen dürfen sich überschneiden.
Barrierefreie Duschwanne und Duschplatz
Mindeststandard
Idealerweise komplett schwellenloser Übergang zum angrenzenden Bodenbereich.
Falls unvermeidbar: maximal 2,5 cm (25 mm) Höhenunterschied, wobei der Übergang abgeschrägt sein muss.
Rollstuhlgängiger Standard
Duschplatz mit den Massen von mind. 140 x 140 cm.
Wände müssen tragfähig sein für nachrüstbare Duschklappsitze und beidseitige, hochklappbare Stützgriffe.
Montagehöhe Duschklappsitz: 46 cm.
Die Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause muss aus der Sitzposition problemlos erreichbar sein.
Barrierefreie Badewanne
Mindeststandard
Masse: 160–170 x 75 cm.
Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne (z. B. als Ersatz für die Dusche) sollte vom Platz her machbar sein.
Empfehlenswert für Personen mit leichter Gehbehinderung sind Sitzbadewannen oder Badewannen mit Tür.
Rollstuhlgängiger Standard
Muss bei Bedarf mit einem mobilen oder fest installierten Hebelift ausgestattet werden können.
Barrierefreie Türen
Mindeststandard
Nutzbare (lichte) Breite: mind. 80 cm.
Lichte Höhe: mind. 200 cm, besser 205 cm
Wichtiger Sicherheitsaspekt: Bei Badezimmern unter 3,80 m² Fläche oder unter 1,70 m Breite muss sich die Tür zwingend nach aussen öffnen lassen, damit eine gestürzte Person die Tür nicht von innen blockiert.
Türen müssen sich im Notfall immer von aussen entriegeln lassen.
Keine Schwellen oder maximal 2,5 cm hohe, ein- oder beidseitig abgeschrägte Schwellen.
Rollstuhlgängiger Standard
Lichte Breite von 80 cm reicht nach SIA 500, empfohlen werden für maximalen Komfort 90 cm.
Türklinke sollte für Rollstuhlfahrende gut erreichbar sein (idealerweise auf ca. 85 bis 90 cm über dem Fussboden).
Hindernisfreies Lavabo
Mindeststandard
Muss man im Stehen und im Sitzen (z. B. auf einem Hocker) nutzen können.
Vorzugsweise leicht bedienbare Einhebelarmaturen.
Berührungslose Armaturen (Sensor) sind wegen Verbrühungsgefahr nur mit einer strikten Temperaturbegrenzung (max. 45 °C) erlaubt.
Rollstuhlgängiger Standard
Unterfahrbares Lavabo mit ausreichend Beinfreiraum.
Montagehöhe: max. 80 cm (Vorderkante).
Tiefe der Unterfahrbarkeit: mind. 55 cm.
Breite des Beinfreiraums unter dem Lavabo: mind. 90 cm.
Abstand der Armatur zum vorderen Lavaborand: max. 40 cm (für kurze Reichweiten).
Der Spiegel muss unmittelbar über dem Lavabo beginnen oder neigbar sein, damit man sich auch im Sitzen sieht.
Für sämtliche Griffe und Bedienelemente in hindernisfreien Bauten – wie Türdrücker, Lichtschalter, Taster oder Fenstergriffe – gilt ein Greif- und Bedienbereich von 80 bis 110 cm. Diese Montagehöhe wird ab dem fertigen Fussboden gemessen. Es gibt keine separaten Ausnahmen für Fenster. Müssen diese zur Belüftung erreichbar sein, gelten auch hier die 80 bis 110 cm.
Barrierefreies WC
Mindeststandard
Ausreichend Abstand zur Wand und anderen Sanitärobjekten (mind. 20 cm).
Wände neben dem WC müssen massiv/tragfähig sein, um bei Bedarf Stützklappgriffe sicher montieren zu können.
Rollstuhlgängiger Standard
Sitzhöhe: exakt 46 cm (einschliesslich Sitzring).
Freiraum auf einer Seite der Toilette für den Transfer vom Rollstuhl: zwingend mind. 80 cm (empfohlen 90 cm).
Auf der anderen Seite mind. 30 cm Platz für eine allfällige Hilfsperson oder Haltegriffe.
Schritt für Schritt zur barrierefreien Badplanung
Bei einem barrierefreien Bad muss viel beachtet werden. Auch aufgrund des höheren Kostenfaktors im Vergleich zu einem normalen Bad sollte möglichst vorausschauend geplant werden. Damit Sie bei der Planung nichts vergessen, können Sie sich an unserer Checkliste orientieren:
Schritt 1: Zielgruppe definieren
Für welche Menschen bauen Sie um?
Welche Art der Einschränkung haben sie?
Denken Sie auch an sich und die Zukunft: Was benötigen Sie im Alter?
Schritt 2: Voraussetzungen überprüfen
Bietet Ihr Bad genügend Platz, um hindernisfrei werden zu können?
Ist die Badezimmertür breit genug?
Planen Sie benötigte Umbaumassnahmen mit ein.
Schritt 3: Konkrete Raumaufteilung planen
Erstellen Sie einen massgetreuen Grundriss Ihres Bades.
Planen Sie alle benötigten Sanitäranlagen und Ausstattungen ein und tragen Sie diese zusätzlich in eine Liste ein.
Denken Sie dabei auch an die erforderliche Bewegungsfläche.
Schritt 4: Fördermittel beantragen
Prüfen Sie, welche Fördermittel oder Zuschüsse für Sie infrage kommen.
Beachten Sie, dass diese vor dem Beginn des Umbaus beantragt und genehmigt werden müssen!
Schritt 5: Neue Ausstattung besorgen
Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Ausstattung den geltenden Schweizer Normen und Vorgaben entspricht.
Diesen Schritt kann Ihnen auch die beauftragte Fachfirma abnehmen.
Schritt 6: Fachfirma beauftragen
Lassen Sie sich mehrere Offerten von verschiedenen Fachfirmen geben und prüfen Sie diese nach Ihren Kriterien.
Anschliessend Baumassnahmen & Installationen durchführen lassen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, den Begriff Barrierefreiheit noch einmal zu konkretisieren: Soll das Badezimmer seniorengerecht, rollstuhlgerecht und/oder behindertengerecht sein?
Seniorengerechtes Badezimmer
Für ein seniorengerechtes Badezimmer benötigen Sie vor allem Haltegriffe und eine ebenerdige Dusche. Bestehen Mobilitätseinschränkungen, können weitere Anpassungen und Umbauten nötig werden.
Rollstuhlgerechtes Badezimmer
Ein rollstuhlgerechtes Bad erfordert mehr Bewegungsfläche, um mit dem Rollstuhl entsprechend rangieren zu können, und Anpassungen an den Sanitärobjekten (z. B. unterfahrbares Lavabo).
Behindertengerechtes Badezimmer
Für ein behindertengerechtes Bad ist vor allem entscheidend, welche körperliche oder geistige Beeinträchtigung besteht. Hier müssen bei der Planung individuelle Lösungen gefunden werden.
Förderungen und Zuschüsse für den barrierefreien Badumbau
Wenn Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ist die Planung eines hindernisfreien Bades nach Norm SIA 500 die sichere Wahl. In der Schweiz ist die Invalidenversicherung (IV) die erste und wichtigste Anlaufstelle für behinderungsbedingte bauliche Anpassungen. Ergänzend können kantonale Förderprogramme, Ergänzungsleistungen (EL) oder Fachstellen (wie Pro Infirmis oder Pro Senectute) weiterhelfen. Wichtig zu wissen: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) beteiligt sich nicht an baulichen Umbauten, jedoch können notwendige Umbaukosten bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Beginnen Sie niemals mit dem Umbau, bevor Sie nicht die schriftliche Kostengutsprache der IV oder der zuständigen Ämter erhalten haben. Nachträglich eingereichte Gesuche werden in der Regel abgelehnt.
Was kostet ein barrierefreies Bad in der Schweiz?
Badumbauten sind in der Regel kostenintensiv, da barrierefreie Sanitärobjekte teurer sind als Standardmodelle und zusätzliche Umbaumassnahmen erforderlich sind. Bei einer Komplettsanierung können die Preise in der Schweiz zwischen 3'000 CHF und 5'000 CHF pro Quadratmeter liegen. Für ein durchschnittlich grosses Bad von etwa sechs Quadratmetern können die Gesamtkosten daher zwischen 18'000 CHF und 30'000 CHF betragen.
Was kostet ein behindertengerechtes Bad in der Schweiz?
Die Kosten für eine vollumfängliche, behindertengerechte Sanierung oftmals nach Norm SIA 500 eines etwa 6 Quadratmeter grossen Badezimmers betragen schnell 20'000 CHF bis 35'000 CHF. Günstiger sind einzelne Massnahmen: Eine barrierefreie, bodengleiche Dusche kostet ab rund 5'000 CHF, der Umbau von einer Badewanne zu einer Dusche 5'000 CHF bis 10'000 CHF und ein spezielles, höhenverstellbares WC oder Dusch-WC etwa 3'500 CHF bis 5'000 CHF.
Einzelne barrierefreie Teilmassnahmen, wie der Einbau einer neuen Dusche, lassen sich in der Schweiz oft schon innerhalb von ein bis drei Arbeitstagen realisieren. Für einen vollumfänglichen Badumbau müssen Sie jedoch mit einer Dauer von zwei bis drei Wochen rechnen, da verschiedene Handwerker koordiniert und Trocknungsfristen eingehalten werden müssen.
Beraten lassen und Fachfirmen für den Badumbau finden
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Häufig gestellte Fragen
Wie sieht ein seniorengerechtes Bad aus?
Ein seniorengerechtes Bad ist hindernisfrei gestaltet, mit rutschfesten Bodenbelägen, bodengleicher Dusche und stabilen Haltegriffen. Es verfügt über eine gut erreichbare, ergonomische Ausstattung wie erhöhtes WC, unterfahrbares Lavabo und leicht bedienbare Armaturen. Zudem sorgt eine helle, blendfreie Beleuchtung für Sicherheit und Orientierung.
Wie gross muss ein behindertengerechtes Bad sein?
Ein hindernisfreies Bad sollte nach Norm SIA 500 mindestens 3,80 m² gross sein, um ausreichend Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer:innen zu gewährleisten. Vor den Sanitärobjekten muss eine durchgängige Bewegungs- und Wendefläche von 1,40 × 1,70 m vorhanden sein, während hindernisfreie Bäder ohne Rollstuhl (als anpassbarer Wohnungsbau) eine Freifläche von mindestens 0,80 × 1,20 m vor den Objekten benötigen.
Wer bekommt Zuschüsse für ein barrierefreies Bad in der Schweiz?
In der Schweiz erhalten in erster Linie Personen mit einer anerkannten gesundheitlichen Einschränkung oder Behinderung Zuschüsse von der Invalidenversicherung (IV) für die behinderungsbedingten Mehrkosten eines barrierefreien Badumbaus. Darüber hinaus können Menschen im Rentenalter über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beziehungsweise durch individuelle kantonale Förderprogramme oder Stiftungen wie Pro Senectute finanzielle Unterstützung beantragen.