Welche Förderungen gibt es für Heizungen?
Bei einem Heizungsersatz in der Schweiz können Sie attraktive Förderungen erhalten. Diese werden je nach Kanton, Gemeinde oder Energieversorger unterschiedlich geregelt. Zusätzlich gibt es nationale Rahmenprogramme zur Förderung erneuerbarer Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Holzheizungen. Erfahren Sie, welche Heizungsförderungen bestehen, wie hoch die Beiträge ausfallen und worauf Sie beim Gesuch achten müssen.
Welche Heizungsanlagen werden in der Schweiz gefördert?
In der Schweiz wird vor allem der Ersatz fossiler Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen sowie der Ersatz elektrischer Heizungen durch erneuerbare Systeme gefördert. Eine Förderung erhalten Sie bei der Heizungssanierung durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung, eine thermische Solaranlage oder einen Anschluss an ein Fernwärmenetz.
Im Detail werden folgende Heizungen unterstützt:
Wärmepumpen: Sie erhalten Fördergelder für Wärmepumpen, welche die Energieformen aus der Umgebung (Luft, Erdreich, Grundwasser) für die Heizung und/oder Warmwasseraufbereitung nutzen.
Holzheizungen: Gefördert werden Pellet- und Stückholzanlagen, welche geschlagenes Holz (Stückholz) oder weiterverarbeitetes Holz (Pellets) für die Wärmeerzeugung und die Warmwasseraufbereitung nutzen.
Solarthermie: Gefördert werden Solarthermieanlagen, welche die Sonnenwärme für Warmwasseraufbereitung und Heizunterstützung nutzen.
Wärmenetze: Gefördert wird auch der Anschluss an Wärmenetze.
Förderung für Umfeld- und Sanierungsmassnahmen
Bund und Kantone unterstützen nicht nur den reinen Heizungsersatz, sondern auch Massnahmen, die die Gesamtenergieeffizienz Ihres Hauses verbessern. Folgende Bereiche werden finanziell bezuschusst:
Heizungsoptimierung: Das Förderprogramm ProKilowatt unterstützt Effizienzmassnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs, wie beispielsweise den Einbau neuer Umwälzpumpen.
Gebäudesanierung: Über das Gebäudeprogramm gibt es schweizweit Förderungen für Sanierungsmassnahmen. Gefördert werden unter anderem die Verbesserung der Wärmedämmung (z.B. an Fassade, Dach oder Kellerdecke) sowie der Ersatz alter Fenster.
Energieberatung und Planung: Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist dank Bundesförderung kostenlos, sofern Ihre bestehende Hauptheizung älter als 10 Jahre ist. Zudem sprechen die meisten Kantone Fördergelder für die Erstellung eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone).
Die wichtigsten Heizungsförderungen im Überblick
Die Förderlandschaft in der Schweiz stützt sich auf verschiedene Pfeiler. Es lohnt sich, diese Programme vor der Planung zu prüfen:
Gebäudeprogramm: Das Gebäudeprogramm ist das harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM). Es fördert den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien. Die Förderung setzt sich in den meisten Kantonen aus einem fixen Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag (Bonus pro Kilowatt Leistung) zusammen.
Impulsprogramm: Ergänzend zum Gebäudeprogramm stehen seit 2025 Fördermittel aus dem Impulsprogramm zur Verfügung. Ein Schwerpunkt dieser kantonalen Förderung ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.
Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz): Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie bei der Klimaprämie von einer schweizweit einheitlichen Förderung. Die Heizungsförderung beträgt 1.80 Franken pro eingespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas. Sie gilt allerdings nicht für Einfamilienhäuser.
Lokale und regionale Förderungen: Oft bieten auch Städte, Gemeinden oder regionale Energieversorgungsunternehmen eigene Subventionen an. Auf dem Portal Energiefranken finden Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl sofort heraus, welche Förderprogramme an Ihrem Wohnort verfügbar sind.
Eine Doppelförderung der Klimaprämie mit kantonalen Förderungen für den Heizungsersatz ist nicht möglich.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Heizungsförderung in der Schweiz?
Der richtige Zeitpunkt: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn, zum Teil sogar vor der Auftragsvergabe, eingereicht werden. Nachträgliche Auszahlungen sind in der Regel ausgeschlossen.
GEAK® Plus: Um Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm des Bundes zu erhalten, ist die Vorweisung eines GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht) Voraussetzung.
Zertifizierungen: Für Wärmepumpen regelt das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) in den meisten Kantonen die Bedingungen für einen Förderbeitrag.
Kantonale und kommunale Vorschriften: Die genauen Förderbedingungen werden von Ihrem Kanton oder sogar Ihrer Gemeinde definiert. Prüfen Sie daher unbedingt frühzeitig die spezifischen Regeln an Ihrem Wohnort.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Heizungssanierung
MuKEn: Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) verlangen beim Ersatz fossiler Heizungen einen mindestens 10 Prozent hohen Anteil an erneuerbaren Energien oder an Energieeinsparung. Bei der Umsetzung fordern einige Kantone bereits 100 Prozent erneuerbare Wärme, andere machen aktuell noch gar keine Vorgaben (0 Prozent).
Fristen für Elektroheizungen: Für alte, zentrale Elektroheizungen gibt es in vielen Kantonen bereits Fristen, bis wann diese durch effizientere Systeme ausgetauscht werden müssen (gemäss MuKEn-Empfehlung oft bis 2029).
Vorgaben zu Kältemitteln (ChemRRV): Auf Bundesebene regelt die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) den Einsatz von Kältemitteln, beispielsweise in Wärmepumpen. Klimaschädliche, synthetische Kältemittel werden schrittweise verboten, weshalb der Markt auf natürliche Alternativen umschwenkt. Bestehende Anlagen geniessen Bestandsschutz.
Steuerliche Vorteile beim Heizungsersatz
Neben den direkten Fördergeldern können Hausbesitzer auch von einem Steuerabzug bei der Heizungssanierung profitieren.
Steuerabzug nutzen: In der Schweiz können Sie werterhaltende Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen, wertvermehrende Investitionen hingegen nicht. Energetische Sanierungen wie ein neues Heizsystem sind steuerlich voll abzugsfähig.
Fördergelder beachten: Die Investition in den Heizungsersatz lässt sich als Liegenschaftsunterhalt bei der Steuer geltend machen, oft sogar zu 100 Prozent. Wichtig: Von der abzugsfähigen Summe müssen Sie erhaltene Förderbeiträge abziehen.
Zukünftige Einschränkungen: Am 28. September 2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Voraussichtlich 2028 tritt der Systemwechsel in Kraft. Ab dann können Energiesparkosten bei der direkten Bundessteuer nicht mehr abgezogen werden. Die Kantone dürfen solche Abzüge zwar noch bis 2050 zulassen, die genaue Umsetzung ist derzeit aber ungewiss.
Rechenbeispiel: Kosten und Fördergelder für eine Wärmepumpe
Wie viel bringt die Heizungsförderung z.B. bei einer Wärmepumpe? Ein typisches Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche, in dem eine alte Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Leistung 10 kW) ersetzt wird.
Wärmepumpe mit Installation: 35’000 CHF
Demontage und Entsorgung alte Heizung: 5’000 CHF
Total Investition: 40’000 CHF
Kantonales Gebäudeprogramm. Die Förderbeiträge unterscheiden sich je nach Kanton stark in Höhe und Bedingungen.
Ein Beispiel aus dem Kanton Aargau: Hier gibt es einen Grundbeitrag von 3’000 CHF plus einen Leistungsbonus von 60 CHF pro kW. Das ergibt bei 10 kW insgesamt 3'600 CHF Förderung.
Ein Beispiel aus dem Kanton Neuenburg: Hier gibt es einen Grundbetrag von 4’000 CHF plus einen Leistungsbeitrag von 200 CHF pro kW. Das ergibt bei 10 kW insgesamt 6’000 CHF Förderung.
Der zusätzliche Steuereffekt: Den verbleibenden Betrag können Sie in Ihrer Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt voll abziehen. Je nach Kanton und Einkommen senkt das Ihre Steuerrechnung nochmals um mehrere tausend Franken.
Langfristige Ersparnis: Zusätzlich sparen Sie ab dem ersten Tag bei den Betriebskosten, da die Energiekosten für eine Wärmepumpe (ca. 0.08 CHF/kWh) tiefer sind als bei Heizöl (ca. 0.11 CHF/kWh). Auf 20 Jahre gerechnet sind erneuerbare Heizsysteme fast immer die günstigere Wahl.
So beantragen Sie Ihre Heizungsförderung
Energieberatung einholen: Informieren Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens bei einer Beratungsstelle. Nehmen Sie eine professionelle Energieberatung (wie den GEAK Plus) in Anspruch oder nutzen Sie die Impulsberatung «erneuerbar heizen». So können Sie die für Ihr Gebäude am besten passende Heizung auswählen.
Sanierungskonzept und Offerten: Lassen Sie sich ein gut durchdachtes Sanierungskonzept erstellen. Mithilfe einer Vermittlungsplattform wie Aroundhome können Sie sich Offerten von verschiedenen Installateuren einholen und vergleichen.
Gesuch vor Baubeginn einreichen: Sie müssen das Fördergesuch zwingend vor der Umsetzung der Massnahme, also vor Baubeginn und Auftragsvergabe, einreichen.
Heizung sanieren: Erst nach Erhalt der Förderzusage sind Sie bereit für die definitive Auftragsvergabe und können die alte Heizung durch das klimafreundliche System ersetzen lassen.
Abschluss melden und Geld erhalten: Nach der erfolgreichen Installation reichen Sie den Abschluss ein. Die Fördergelder werden Ihnen nach Abschluss ausbezahlt.
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