Förderung für Wärmepumpen 2026 – Zuschüsse & Voraussetzungen in der Schweiz
Wärmepumpen werden auch 2026 in der Schweiz attraktiv gefördert. Bund, Kantone und Gemeinden unterstützen den Ersatz fossiler Heizungen mit mehreren Tausend Franken. Erfahren Sie, welche Fördergelder Sie erhalten können, welche Wärmepumpen eine Förderung erhalten und wie Sie ein Fördergesuch richtig einreichen.
Wärmepumpen-Förderungen in der Schweiz 2026
Auch 2026 bleiben Wärmepumpen ein zentraler Bestandteil der Schweizer Energiewende. Bund und Kantone unterstützen den Ersatz dezentraler elektrischer sowie fossiler Heizsysteme weiterhin mit attraktiven Förderbeiträgen. Die wichtigsten Anlaufstellen sind:
Das Gebäudeprogramm: Ein nationales Förderprogramm für Wärmepumpen und andere Energieeffizienzmassnahmen, das von den einzelnen Kantonen individuell umgesetzt wird.
Impulsprogramm für Energieeffizienzmassnahmen: Als Ergänzung zum Gebäudeprogramm. Für grössere Wärmepumpen und den Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen Heizungen.
Klimaprämie der Energie Zukunft Schweiz: für den Ersatz von fossilen Heizungen durch klimafreundliche Systeme wie eine Wärmepumpe. Es gilt nicht für Einfamilienhäuser.
ProKilowatt: Förderprogramm des Bundesamtes für Energie für Effizienzmassnahmen, die den Stromverbrauch reduzieren.
Förderprogramme der Gemeinden, Banken und Energieanbietern: Lokale und private Zusatzangebote wie kommunale Zuschüsse, vergünstigte Kredite oder spezielle Stromtarife. Eine Übersicht finden Sie auf der Förderprogramm-Datenbank von Energiefranken
Welche Wärmepumpen werden in der Schweiz gefördert?
Förderfähig sind in der Regel:
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen)
Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Nicht gefördert werden:
gebrauchte Anlagen
Eigenbau-Systeme
Wärmepumpen, die die kantonalen Mindestanforderungen nicht erfüllen
Wie hoch sind die Förderbeiträge für Wärmepumpen?
Typische Richtwerte für Förderbeiträge für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus:
Luft-Wasser-Wärmepumpe: ca. 2’800 bis 11'000 CHF
Sole-Wasser-Wärmepumpe: ca. 6’000 bis 30’000 CHF
Wasser-Wasser-Wärmepumpe: ca. 6’000 bis 30’000 CHF
Die Förderhöhe variiert je nach:
Kanton und Gemeinde
Gebäudeart und -grösse (unterschiedliche Fördersätze für Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser sowie andere Gebäudetypen
Wärmepumpenart (unterschiedliche Fördersätze für Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen)
Leistung der Wärmepumpe (unterschiedliche Fördersätze für kleinere oder grössere Anlagen)
Die Förderbeträge sind in der Regel begrenzt, je nach Kanton z.B. auf 50 Prozent der Investitionskosten oder auf 300’000 CHF pro Gesuch. In einigen Kantonen können Sie Zusatzbeiträge für Folgendes erhalten:
Ersatz einer Öl‑ oder Gasheizung
besonders effiziente Systeme
GEAK‑basierte Sanierungen
Kombination mit Gebäudehülle-Massnahmen
Viele Kantone fördern zusätzlich weitere Umfeldmassnahmen, z. B.:
Rückbau der alten Heizung
Erdsondenbohrungen
Optimierung der Wärmeverteilung (Radiatoren, Bodenheizung)
Steuerung & Regelungstechnik
Beratung
Überblick der kantonalen Wärmepumpen-Förderung 2026
Das Gebäudeprogramm ist eine der wichtigsten Förderungen für Wärmepumpen, wird jedoch von jedem Kanton anders geregelt. Die folgende Tabelle zeigt die Förderbeiträge für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Grössere Anlagen erhalten oft höhere Beiträge durch zusätzliche Leistungszahlungen.
Stand: 18.03.2026
Beispiel für die Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
Sie planen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 15 kW Leistung für etwa 40'000 CHF. Im Kanton Genf setzt sich die Förderung zum Beispiel aus einem festen Grundbetrag von 3'000 CHF plus einem Leistungsbetrag von 400 CHF pro Kilowatt zusammen. Bei einer 15-kW-Anlage ergibt das zusätzliche 6'000 CHF.
Gesamtinvestition: 40’000 CHF
Kantonale Förderung: 9'000 CHF (3’000 + 6’000 CHF)
Ihr Eigenanteil: 31'000 CHF
Sie sparen: 22,5 Prozent der Wärmepumpenkosten
Beispiel für die Förderung einer Erdwärmepumpe
Für eine Erdwärmepumpe müssen Sie ca. 60’000 CHF zahlen. Im Kanton Genf erhalten Sie bei der Förderung den Grundbetrag von 3'000 CHF sowie einen höheren Leistungsbetrag von 800 CHF pro Kilowatt. Bei einer Wärmepumpe mit 15 kW ergibt das einen Leistungsbeitrag von 12'000 CHF.
Gesamtinvestition: 60’000 CHF
Kantonale Förderung: 15'000 CHF (3'000 CHF + 12'000 CHF)
Ihr Eigenanteil: 45'000 CHF
Sie sparen: 25 Prozent der Investitionskosten
Zusätzlich zu diesen kantonalen Förderungen können Sie in vielen Fällen weitere Beiträge für Umfeldmassnahmen wie die Wärmeverteilung beantragen.
Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung
Allgemeine Bedingungen für alle Anlagen bis 70 kW
Um Fördergelder für eine Wärmepumpe im Rahmen des Gebäudeprogramms zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Heizungsersatz: Die Wärmepumpe muss eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen.
Typ: Gefördert werden nur elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
100 % Erneuerbar: Bei Anlagen unter 100 kW darf nicht mit fossilen Brennstoffen zugeheizt werden (0 % fossile Spitzenlast).
Qualitätsnachweis: Ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist grundsätzlich Pflicht. Ist das technisch nicht möglich, benötigt die Wärmepumpe ein in der Schweiz anerkanntes Gütesiegel.
Garantie: Zur Offerte muss eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz vorliegen.
Vorbehalt bei Fernwärme: Falls in Ihrem Gebiet ein Wärmenetz (z. B. Fernwärme) geplant ist, kann der Kanton die Förderung für Ihre Wärmepumpe aussetzen.
Zusatzbedingungen für Erd- und Wasser-Wärmepumpen
Wärmequelle: Die Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus dem Untergrund, dem Grundwasser oder dem Seewasser oder Wärme aus einem Eisspeicher.
Bohrbewilligung: Für Geothermie-Bohrungen brauchen Sie eine kantonale Bewilligung. In bestimmten Gewässerschutzzonen sind sie verboten.
Gütesiegel: Wenn Sie Erdwärmesonden bohren lassen, muss die Bohrfirma ein entsprechendes Gütesiegel haben.
Zusatzbedingungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Lärmschutznachweis: Sie müssen nachweisen (meist über das Formular Cercle Bruit), dass die Lärmgrenzwerte am nächsten betroffenen Nachbarfenster eingehalten werden. In Wohngebieten sind das tagsüber max. 55 Dezibel und nachts 45 Dezibel.
Abstände: Die Wärmepumpe muss weit genug vom Nachbarn entfernt stehen. Der genaue Abstand ergibt sich aus der Lautstärke des Geräts und den örtlichen Bauvorschriften.
Neue Vorgaben für Wärmepumpen-Kältemittel
Umstieg auf natürliche Kältemittel: Laut der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) werden klimaschädliche synthetische Kältemittel schrittweise verboten. Ab 2027 dürfen neue Wärmepumpen überwiegend mit natürlichem Kältemittel wie Propan verkauft und eingebaut werden. Bereits eingebaute Wärmepumpen mit herkömmlichen Kältemitteln dürfen bis zu ihrem Lebensende weiterbetrieben und repariert werden.
Schutzbereiche: Da natürliche Kältemittel wie Propan brennbar sind, schreibt die Norm SN EN 378 einige Regeln vor. Propan-Wärmepumpen müssen z. B. Sicherheitsabstände einhalten. So wird verhindert, dass sich bei einem seltenen Leck ein zündfähiges Gemisch bildet oder Gas in Kellerschächte oder Fenster eindringt.
Wie beantrage ich eine Wärmepumpen-Förderung in der Schweiz?
1. Kantonale Energieberatungsstelle kontaktieren
Bei Ihrer kantonalen Energieberatungsstelle erfahren Sie, welche Förderungen für Sie infrage kommen, welche Beratungsangebote es in Ihrer Gemeinde gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie über das Portal energiefranken.ch vielleicht weitere Förderungen finden.
2. Projekt planen
Nehmen Sie die Impulsberatung «erneuerbar heizen» oder eine Energieberatung in Anspruch und lassen Sie sich ein Sanierungskonzept erstellen. Teilweise ist ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) eine Voraussetzung für Fördergelder.
3. Offerten einholen
Holen Sie sich passende Offerten von Wärmepumpen-Fachfirmen ein. Das geht ganz einfach mit dem Vermittlungsservice von Aroundhome. Achten Sie darauf, dass die Wärmepumpe die Förderbedingungen erfüllt und zertifiziert wird (z. B. WPSM-Zertifikat für Anlagen bis 15 kW).
4. Fördergesuch online einreichen
Reichen Sie das Gesuch über das Gesuchsportal Ihres Kantons ein. Erst nach Erhalt der schriftlichen Zusicherung dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.
Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular
Formular über technische Daten der Wärmepumpe
Offerte der Fachfirma
Bestätigung über geplanten Rückbau der fossilen Anlage
Kantonaler Gebäudeenergieausweis (GEAK)
5. Wärmepumpe installieren
Nachdem Sie eine Genehmigung erhalten haben, kann die Fachfirma die Wärmepumpe einbauen. Die alte fossile oder elektrische Heizung muss dabei rückgebaut werden. Nur Arbeiten von zertifizierten Installationsbetrieben sind förderfähig.
6. Abschluss melden und Auszahlung erhalten
Nach der Fertigstellung reichen Sie die Abschlussunterlagen (Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokoll) über das Gesuchsportal Ihres Kantons ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Förderbetrag auf Ihr Konto ausbezahlt.
Folgende Dokumente müssen Sie der Fertigstellungsanzeige beilegen:
Abnahmebescheinigung
Inbetriebnahmeprotokoll
Bezahlte Rechnungen
Bei Wärmepumpe bis 15 kW: WPSM-Zertifikat
aktualisiertes GEAK nach Umsetzung
IBAN und genauer Name des Bankkontos
Steuerliche Förderung für Wärmepumpen nutzen
Neben den Fördergeldern können Sie den Heizungsersatz auch in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt abziehen.
Was ist abzugsfähig? Sie können die Kosten für die neue Wärmepumpe sowie die kompletten Rückbaukosten der alten Anlage vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Fördergelder abziehen: Sie dürfen nur die Kosten versteuern, die Sie selbst bezahlt haben. Erhaltene Fördergelder müssen Sie von der Rechnungssumme abziehen.
Zeitfenster bis 2028 beachten: Durch die 2025 beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen diese Steuerabzüge bei der direkten Bundessteuer voraussichtlich ab 2028. Kantonale Abzüge könnten zwar länger bestehen, sind aber noch ungewiss.
Fazit – So sichern Sie sich die maximale Förderung
Wärmepumpen werden auch 2026 in der Schweiz breit gefördert. Mit dem Gebäudeprogramm, verschiedenen Fördergeldern der Gemeinden und Kantone sowie steuerlichen Vorteilen können Hauseigentümer:innen einen grossen Teil der Investitionskosten sparen.
Wichtig ist es, dass Sie frühzeitig eine Energieberatung einholen und sich über alle Fördermöglichkeiten erkundigen. Das Fördergesuch müssen Sie vor Projektbeginn einreichen. Fachfirmen unterstützen Sie zusätzlich bei der Planung, der Wahl des passenden Systems und der Wärmepumpen-Förderung.
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?
Bund, Kantone und Gemeinden bieten Förderungen für Wärmepumpen. Für kleine Anlagen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist vor allem das schweizweite Gebäudeprogramm relevant. Ergänzend gibt es Programme wie ProKilowatt sowie lokale Angebote von Kommunen oder Banken. Zudem können Sie die Kosten abzüglich der Fördergelder in den meisten Fällen steuerlich absetzen.
Gibt es noch Förderungen für Wärmepumpen?
Ja, auch 2026 werden Wärmepumpen in der Schweiz stark gefördert. Bund und Kantone bezuschussen den Ersatz von alten Öl-, Gas- und Elektroheizungen weiterhin als zentralen Teil der Energiewende mit mehreren Tausend Franken.
Wann wird die Förderung für Wärmepumpen ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz im Nachhinein. Sobald die Wärmepumpe installiert ist, reichen Sie die Abschlussunterlagen im Portal Ihres Kantons ein. Nach der Prüfung wird das Fördergeld überwiesen.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Gefördert werden elektrisch betriebene Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass sie eine fossile Heizung oder Elektroheizung ersetzen und ein Qualitätszertifikat (wie das WPSM) besitzen.
Wann wird eine Wärmepumpe nicht gefördert?
Eine Wärmepumpe wird nicht gefördert, wenn sie mit Gas betrieben wird, ein Eigenbau oder Prototyp ist, gebraucht ist oder keine in der Schweiz gültigen Qualitätszertifikate aufweist.