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Photovoltaik-Förderung 2026 - aktuelle Zuschüsse für Solaranlagen

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Dank verschiedener Förderprogramme lässt sich die Investition in eine Solaranlage deutlich senken. Nutzen Sie schweizweite Einmalvergütungen der Pronovo, kantonale Zuschüsse, die Rückliefervergütung und steuerliche Vorteile. So reduzieren Sie sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Betriebskosten Ihrer PV-Anlage. Unsere Übersicht zur Solarförderung unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer eigenen PV-Anlage.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Das Bild zeigt ein Haus mit blauer Fassade und roten Dachziegeln, auf dem mehrere Solarmodule installiert sind. Im Hintergrund ist ein klarer, blauer Himmel zu sehen.
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Pronovo-Förderungen für Photovoltaik

Photovoltaik wird in der Schweiz auf Bundesebene durch Pronovo gefördert. Das Stellen von Fördergesuchen ist papierlos im Kundenportal der Pronovo möglich. Die Einmalvergütungen (EIV) sind nicht an einen bestimmten Kanton gebunden, sondern schweizweit nutzbar. Photovoltaikanlagen aller Grössen werden in der ganzen Schweiz durch die Einmalvergütung (EIV) gefördert.

Einmalvergütung für kleine (KLEIV) und grosse Anlagen (GREIV)

Die Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) kommt für Sie infrage, wenn Sie eine Solaranlage mit weniger als 100 Kilowatt Leistung installieren. Für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung greift die Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV).

Diese Förderung deckt höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen ab. Konkret werden ein Grundbeitrag und ein Leistungsbeitrag pro installiertem kW vergütet. Neben der PV-Anlage kann in vielen Kantonen zusätzlich eine Förderung für den Erwerb und die Errichtung eines Batteriespeichers genutzt werden.

Förderdetails zur KLEIV und GREIV

  • Förderhöhe: Maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen.

  • Zusammensetzung: Grundbeitrag und Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage).

  • Voraussetzung: Die Anlage muss über eine installierte Gesamtleistung von mindestens 2 kW verfügen und einen fixen Standort haben. Die Mindestlaufzeit beträgt 20 Jahre für Anlagen ab 2025.

Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne Eigenverbrauch

Für Anlagen ohne Eigenverbrauch gibt es seit 2023 die hohe Einmalvergütung (HEIV). Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet.

Förderdetails zur HEIV

  • Bedingung: Die Anlage muss 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden und die gesamte produzierte Elektrizität muss in das Netz des Elektrizitätswerks (EW) eingespeist werden.

  • Vergabe: Bis 150 Kilowatt mit festgelegtem Beitrag, darüber erfolgt die Vergabe mittels Auktionen. Die Vergütungshöhe wird durch Auktionen bestimmt (beispielsweise betrug sie in 2023 durchschnittlich 450 CHF je kW Leistung)

Zusätzliche Boni ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 löst der Winterstrombonus den Höhenbonus ab. Dieser wird für neue Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kW ausbezahlt, die im Winterhalbjahr einen spezifischen Winterstromertrag von mehr als 500 kWh pro kW Leistung aufweisen. Der Bonus beträgt 0.175 CHF pro kW und Jahr, multipliziert mit dem Winterstromüberschuss der Anlage.

Zudem gibt es einen Parkflächenbonus von 250 CHF pro kW für neu überdachte, dauerhafte Parkplatzareale ab 100 kW Leistung.

Der Neigungswinkelbonus wird für Anlagenteile vergütet, die eine Neigung von mindestens 75 Grad aufweisen:

  • Freistehende oder angebaute Anlagen: 200 CHF pro kW

  • Integrierte Anlagen: 400 CHF pro kW

Kantonale Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher

Zusätzlich gibt es Förderprogramme einzelner Kantone, Gemeinden und Energieversorger. Je nach Programm wird nicht nur der Erwerb von Solaranlagen, sondern auch die Energieberatung oder der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) durch Fördergelder unterstützt.

Mithilfe der Suchmaschine „Energiefranken“ finden Sie die kantonalen und kommunalen Förderprogramme, über die Sie für Ihre Solaranlage einen Zuschuss beantragen können.

Beispiele für regionale Photovoltaik-Förderungen in der Schweiz

  • Kanton Zürich: Umfassende kantonale Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

  • Kanton Bern: Förderbeiträge im Bereich Energie für verschiedene Massnahmen.

  • Kanton Aargau: Kantonales Förderprogramm Energie.

  • Kanton Basel-Landschaft: Energiepaket Baselland für Solarenergie und Gebäudesanierungen.

  • Kanton St. Gallen: Energiefonds für vielfältige Energie-Projekte.

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Staatliche Solarförderung durch Rückliefervergütung und Steuervorteile

Auch abseits der Einmalvergütungen bietet der Staat Unterstützung bei einer nachhaltigen Energieversorgung durch Photovoltaik. Durch die Rückliefervergütung (Abnahmevergütung) für Solarstrom sowie steuerliche Vorteile bei der Renovation werden Investitionen in Solarenergie wirtschaftlich attraktiver.

Staatliche Rückliefervergütung (Abnahmevergütung)

Die Rückliefervergütung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Elektrizitätswerk (EW) für den Strom, den Sie in das Netz zurückspeisen. Seit Januar 2026 gilt neu, dass sich die Vergütung nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet.

Es gibt eine Minimalvergütung für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW. Diese orientiert sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer. Für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW (DC) liegt sie derzeit bei 6 Rp./kWh, für grössere Anlagen sinkt sie bis zum Vergütungssatz von 1.2 Rp./kWh bei einer Leistung von 149 kW.

Steuervorteile beim Kauf und Betrieb einer PV-Anlage

Einmalvergütungen qualifizieren sich als Kostenausgleichszahlung. Deshalb erfolgt die Auszahlung komplett ohne Mehrwertsteuer. Darüber hinaus können Sie in den meisten Kantonen die Investitionskosten für eine Solaranlage auf bestehenden Liegenschaften bei der Einkommenssteuer als liegenschaftsunterhaltende Massnahme vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Jeder Kanton hat jedoch seine eigenen steuerrechtlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde.

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Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihr Solarprojekt erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Wird Photovoltaik 2026 gefördert?

Ja, Photovoltaikanlagen werden in der ganzen Schweiz durch die Einmalvergütung (EIV) der Pronovo gefördert. Zudem gibt es Förderprogramme einzelner Kantone, Gemeinden und Energieversorger.

Welche Förderung gibt es für Solaranlagen?

Die Pronovo unterscheidet zwischen der Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV, unter 100 kW) , der Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV, ab 100 kW) und der hohen Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne Eigenverbrauch.

Wie hoch ist die Förderung der Pronovo für Photovoltaik?

Die reguläre Einmalvergütung (KLEIV/GREIV) deckt höchstens 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen ab. Bei Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) werden bis zu 60 Prozent der Kosten erstattet.

Kann eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ein Fördergesuch stellen?

Ja, wenn das Vorhaben die Gemeinschaftsflächen oder das Dach der Liegenschaft betrifft, kann das Gesuch im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) beispielsweise über die Liegenschaftsverwaltung eingereicht werden.


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