Solarthermie Förderungen 2026 in der Schweiz
Staatliche und kantonale Förderungen können die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage in der Schweiz deutlich senken. Kantone, Gemeinden und regionale Energieversorger bieten unterschiedliche Förderprogramme an, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Zudem können Sie als Eigentümer:in einer Liegenschaft von attraktiven Steuerabzügen profitieren. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Förderungen für Solarthermie es 2026 in der Schweiz gibt.
Förderungen für Solarthermie im Überblick
Beim Heizungsersatz oder Neubau greifen in den meisten Kantonen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), welche den Einsatz erneuerbarer Energien fordern. Eine Solarthermieanlage eignet sich ideal dafür, diese Vorgaben zu erfüllen, denn sie nutzt die Energie der Sonne für die Warmwasserbereitung oder zur Unterstützung der Heizung.
In der Schweiz wird Solarwärme in erster Linie durch die Kantone und Gemeinden gefördert. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen, bei denen die Einmalvergütung (EIV) national durch Pronovo geregelt ist, obliegt die Förderung thermischer Anlagen den kantonalen Energiefachstellen.
Folgende Instrumente sind für die Förderung rund um die Solarthermie wichtig:
Kantonale Energiefachstellen: Vergabe von Fördergeldern nach dem Harmonisierten Fördermodell (HFM).
Gemeinden und Elektrizitätswerke (EW): Zusätzliche kommunale Fördertöpfe.
Kantonale Steuerämter: Steuerliche Abzüge der Investitionskosten bei Sanierungen im Bestand.
Mit Ausnahme der Kantone Zug und St. Gallen fördern alle Schweizer Kantone die Installation von Sonnenkollektoren zur Erzeugung von Solarwärme. Das unter den Kantonen harmonisierte Fördermodell (HFM) sieht dabei einen Förderbeitrag vor, der sich aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Beitrag (basierend auf der installierten Nennleistung) zusammensetzt.
Bei den Kantonen, die Fördermittel gewähren, können Sie in der Regel mit Zuschüssen von rund 20 Prozent der Investitionskosten rechnen. Manche Kantone vergeben zudem Boni für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.
Die genauen Förderbeiträge für Ihren Kanton finden Sie über die Postleitzahl-Suche auf www.energiefranken.ch oder direkt bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle.
Übersicht beispielhafter kantonaler Förderungen für Solarthermie 2026:
* Angaben sind Richtwerte zur Orientierung (Stand März 2026), Thurgau wendet ein abweichendes Fördermodell ohne leistungsabhängige Komponente an.
Voraussetzungen für kantonale Förderbeiträge
Um finanzielle Unterstützung für Solarthermie im Bestand oder Neubau zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Gesuchsstellung vor Baubeginn: Das Fördergesuch muss zwingend eingereicht und bewilligt sein, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.
Qualitätsnachweis: Als Grundbedingung wird ein Qualitätsnachweis der installierten Anlage (Qualitätsmanagement Solarwärme) verlangt. Die Kollektoren müssen meist auf der Liste der förderfähigen Kollektoren (www.kollektorliste.ch) geführt werden.
Fachgerechte Installation: Die Montage muss durch qualifizierte Solarprofis oder Heizungsinstallateure erfolgen.
Steuerabzüge statt direkter Förderung
Betreiber:innen von solarthermischen Anlagen profitieren in allen Kantonen von steuerlichen Abzügen. Wenn Sie bei einer bestehenden Liegenschaft eine alte Heizung ersetzen oder auf erneuerbare Energien umrüsten, können die Investitionskosten für die neue Solarthermieanlage schweizweit als Liegenschaftsunterhalt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Dies gilt sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantonssteuern.
EnergieSchweiz geht hierbei von einer Ersparnis von rund 20 Prozent der Investitionskosten bei den Steuern im selben Jahr der Installation aus. Die Investitionen können auf maximal drei Steuerjahre verteilt werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig beim kantonalen Steueramt über die genaue Praxis und mögliche Verteilungen auf mehrere Steuerperioden zu informieren.
Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben den kantonalen Budgets unterstützen auch eine Vielzahl an Gemeinden sowie regionale Elektrizitätswerke (EW) den Einbau von Sonnenkollektoren.
Hierfür bietet das Infoportal energiefranken.ch eine einfache Übersicht: Durch Eingabe Ihrer Postleitzahl zeigt die Suchmaschine für Förderprogramme sofort alle für Ihre Liegenschaft relevanten kantonalen und kommunalen Förderbeiträge an.
Kosten und Einsparpotenzial
Die Kosten einer Solarthermieanlage variieren je nach Grösse, Anzahl der Personen im Haushalt und dem Einsatzzweck (nur Warmwasser oder auch Heizungsunterstützung). Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (4 Personen, 150 m² Wohnfläche) sollten Sie mit folgenden ungefähren Kosten rechnen:
Solarthermie für Warmwasser: ca. 15'000 CHF
Solarthermie für Heizung & Warmwasser (Kombisystem): ca. 27'000 CHF
Durch den Einbau können Sie jedoch drastische Einsparungen erzielen: Bei einer reinen Warmwasserunterstützung lassen sich bis zu 60 Prozent der Warmwasserkosten einsparen. Bei kombinierten Anlagen sinken die Warmwasser- und Heizkosten um jeweils 30 bis 60 Prozent.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange gibt es noch Förderung für Solarthermie?
Die Förderbudgets der Kantone und Gemeinden werden meist jährlich neu festgelegt. Solange die politischen Ziele zur Energiewende (Netto-Null bis 2050) bestehen, werden die Programme fortgeführt, jedoch können sich Fördersätze ändern. Es gilt: Fördergesuche immer vorab einreichen.
Wie hoch ist die kantonale Förderung für Solarthermie?
Das Spektrum der Grundbeiträge reicht in den Kantonen von rund 1'200 CHF bis 4'000 CHF. Hinzu kommt meist ein leistungsabhängiger Betrag. Im Schnitt lassen sich dadurch rund 20 Prozent der Investitionskosten decken.
Wird Solarthermie für Warmwasser gefördert?
Ja, die Installation von Sonnenkollektoren wird sowohl für die reine Warmwasserbereitung als auch für die Heizungsunterstützung gefördert.
Kann man Solarthermie steuerlich absetzen?
Ja. In allen Kantonen lassen sich diese werterhaltenden Investitionen (bei bestehenden Liegenschaften) von den Steuern als Unterhaltskosten abziehen. Dies gilt sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.