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Heizungsbauer in Luzern - Jetzt kostenlos finden

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Heizungsbauer in Luzern und Umgebung

Logo von At-Baumanagement GmbH
At-Baumanagement GmbH
9016 St. Gallen
4,25 / 5(1 Bewertungen)
Heizung

Unsere Firma ist im Bereich der Gebäude- und Energietechnik tätig mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Lösungen, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht. Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Systeme zur effizienten Heiz- und Kühltechnik, darunter Wärmepumpen, Solaranlagen und innovative Energiekonzepte, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.  Mit unserer jahrelangen Erfahrung und einem hochqualifizierten Team unterstützen wir Sie gerne dabei, die Energieeffizienz zu optimieren und die Kosten zu reduzieren. Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihnen umweltfreundliche und zukunftssichere Technologien anzubieten, die den Komfort Ihrer Gebäude maximieren und gleichzeitig die Umwelt schonen.

Relevante Bewertung

Die Offerte beinhaltet nur ein Teil des angefragten Umfangs, aber die Heizung ist meistenteils inkludiert

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Smart Solar Systems GmbH
6436 Ried
4,02 / 5(37 Bewertungen)
Heizung

Smart Solar Systems GmbH: Ihr Experte für Gebäudetechnik Smart Solar Systems GmbH zeichnet sich durch herausragende Qualität und Leidenschaft in der Gebäudetechnik aus. Das Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte und Planung an. Mit dem Ziel, die Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen, trägt Smart Solar Systems GmbH maßgeblich zur Erreichung der schweizerischen Energieziele bei.  Kundenorientierung, beste Preis-Leistungs-Verhältnisse und eine strukturierte Arbeitsweise machen Smart Solar Systems GmbH zu einem verlässlichen Partner für Sanierungen und technologische Innovationen im Gebäudebereich.

Relevante Bewertung

Sind sehr zufrieden mit dem Service ,wollten eine Auskunft über eine Kleinanlage für unser Ferienhaus. Werden uns melden, wenn es um unsere Heizung in Riehen geht. Mit freundlichen Grüssen F. Hammann

Logo von Lingg Haustechnik AG
Lingg Haustechnik AG
6110 Wolhusen
0 / 5(0 Bewertungen)
Heizung

Ob klassisch oder erneuerbar – bei der Wahl des passenden Heizsystems stehen Ihnen heute zahlreiche Optionen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, die beste Lösung für Ihr Gebäude, Ihr Budget und Ihre Bedürfnisse zu finden.Bewährte Systeme• Öl- und Gasheizungen: Nach wie vor verbreitet, aber mit zunehmend strengeren Vorschriften verbunden.Erneuerbare Alternativen• Wärmepumpen: Nutzen Energie aus Luft, Wasser oder Erdreich – effizient, umweltfreundlich und zukunftssicher.• Pellet- und Holzheizungen: Ideal für Nutzer mit Zugang zu regionaler Biomasse.• Solarthermie: UnterstütztJede Immobilie ist anders. Wir prüfen die Gegebenheiten vor Ort und zeigen Ihnen auf, welche Systeme technisch, energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt – effizient, nachhaltig und komfortabel.  Heizung und Warmwasserbereitung mit Sonnenenergie – optimal in Kombination mit anderen Systemen.

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Welche Besonderheiten gelten für Heizungen in Luzern?

Für eine neue Heizung in Luzern spielen die kantonalen Energieziele, der Lärmschutz und die starke Verbreitung von Wärmepumpen eine zentrale Rolle. Beim Heizungsersatz in Einfamilienhäusern wird erwartet, dass der Wärmebedarf mehrheitlich mit erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Im Kanton Luzern sind insbesondere Luft/Wasser‐Wärmepumpen weit verbreitet; das kantonale Geoportal weist über 7'000 geplante oder bewilligte Aussenanlagen aus (Stand: 2026). Für Sie bedeutet das, dass Sie bei der Standortwahl Ihrer Heizung – vor allem bei Aussenaufstellungen – Nachbarschaftslärm und kumulierte Geräuschquellen frühzeitig mitberücksichtigen sollten.

Für Erdwärmesonden und Grundwasser‐Wärmepumpen gelten zusätzliche Vorgaben des Gewässerschutzes. In der Stadt Luzern müssen Gesuche für Sonden mit einem speziellen Zusatzformular ergänzt werden, in dem Bohrfirma, Sondenlängen und Entzugsleistungen genau angegeben werden.

In Gebieten mit bestehendem Fernwärme‐ oder Wärmenetz ist der Anschluss an das Netz in vielen Fällen priorisiert. Private Wärmepumpen sind dort häufig nicht oder nur eingeschränkt förderberechtigt, was Ihre Systemwahl und die Wirtschaftlichkeit direkt beeinflusst.

Kosten und Preise für neue Heizungen in Luzern

Für Heizungsanlagen in Luzern können Sie sich an schweizweiten Richtwerten orientieren, die die komplette Anlage inklusive Installation abbilden (Stand: 2026). Regionale Faktoren wie Bewilligungen, Lärmschutzmassnahmen oder Bohrarbeiten können die Endkosten zusätzlich beeinflussen.

Heizsystem (Einfamilienhaus, inkl. Installation)

Typische Gesamtkosten in CHF

Luft/Wasser‐Wärmepumpe

ca. 30'000–45'000

Sole/Wasser‐Wärmepumpe (Erdwärme)

ca. 45'000–70'000

Wasser/Wasser‐Wärmepumpe (Grundwasser)

ca. 50'000–75'000

Pelletheizung (Zentralheizung mit Lager)

ca. 35'000–45'000

Gasheizung (kompletter Ersatz)

ca. 23'000–29'000

Ölheizung (kompletter Ersatz)

ca. 17'000–25'000

Bei Erdsonden‐Wärmepumpen kommen zu diesen Beträgen häufig zusätzliche Kosten für Bohrungen und geologische Abklärungen hinzu. In Luzern verursachen zudem Baubewilligung, Energiemeldung und der obligatorische Lärmschutznachweis für Aussen‐Wärmepumpen Planungs- und Engineeringaufwand, den Sie beim Angebotsvergleich mit Heizungsbauer/-innen aus der Region gezielt ansprechen sollten.

Welche Förderungen unterstützen einen Heizungsersatz in Luzern?

In Luzern können Sie beim Ersatz einer fossilen oder dezentralen Elektro‐Heizung von gestaffelten Beiträgen des Kantons und kommunalen Zuschüssen profitieren (Stand: 2026). Entscheidend ist, dass Sie die Gesuche vor Baubeginn einreichen.

  • Kantonales Förderprogramm Energie – Wärmepumpen: Für Luft/Wasser‐Wärmepumpen bis 15 kW erhalten Sie 4'000 CHF, bei 15–70 kW 2'500 CHF plus 100 CHF pro kW. Sole/Wasser‐ und Wasser/Wasser‐Anlagen werden bis 15 kW mit 8'500 CHF unterstützt, bei 15–70 kW mit 4'000 CHF plus 300 CHF pro kW. Voraussetzung ist der Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung im Bestandsgebäude und die Einhaltung technischer Qualitätsnachweise (z. B. WPSM‐Zertifikat, FWS‐Gerätelisten).

  • Bonus für Ersatz dezentraler Elektroheizungen: Wird eine elektrische Widerstandsheizung durch ein erneuerbares System ersetzt, gibt es bis 250 m2 Energiebezugsfläche pauschal 15'000 CHF, darüber 60 CHF pro m2. Dieser Bonus wird zusätzlich zum eigentlichen Heizungsbeitrag gewährt.

  • Kostenübernahme WPSM‐Zertifikat: Für Wärmepumpen bis 15 kW übernimmt der Kanton seit 2024 die Kosten des obligatorischen WPSM‐Anlagenzertifikats vollständig.

  • Stadt Luzern – kommunale Ergänzungsbeiträge: Die Stadt kann kantonale Beiträge für Wärmepumpen aufstocken. Bedingungen sind unter anderem, dass die Wärmepumpe das Hauptheizsystem ersetzt, ab Inbetriebnahme mit einem ökologischen Stromprodukt betrieben wird und das Gebäude nicht in einem Wärmenetzgebiet mit Anschlussangebot liegt. Bei Gesamtzuschüssen über 10'000 CHF kann ein GEAK oder GEAK Plus verlangt werden. In Luzern ist zudem ein Förderbonus von rund 10 % möglich, wenn eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie Propan eingesetzt wird.

Bewilligungen und Energieauflagen für Ihre Heizung in Luzern

Für den Austausch oder die Neuinstallation einer Heizung in Luzern gelten klare Energie- und Bauregeln, die Sie vor der Auftragserteilung mit Ihrem Heizungsinstallateur klären sollten.

  • Meldepflicht für Heizungsersatz: Der Ersatz eines Wärmeerzeugers in bestehenden Wohngebäuden ist im Kanton Luzern meldepflichtig. Die Energiemeldung mit den relevanten Formularen (z. B. EN‐103/EN‐120) muss der zuständigen Gemeinde mindestens 20 Tage vor Arbeitsbeginn vorliegen. Die Gemeinde prüft dabei auch, ob zusätzlich eine Baubewilligung erforderlich ist.

  • Baubewilligung für Aussen‐Wärmepumpen: Luft/Wasser‐Wärmepumpen im Aussenbereich gelten in Luzern in der Regel als baubewilligungspflichtig. Im Baugesuch müssen ein Lärmschutznachweis, ein Situationsplan mit Distanzen zu den Nachbarliegenschaften sowie das technische Datenblatt mit dem Schallleistungspegel bei 2 °C (LWA2°C) eingereicht werden.

  • Lärmschutz und Vorsorgeprinzip: Neben der Einhaltung der Grenzwerte der Lärmschutz‐Verordnung können die Behörden aufgrund des Vorsorgeprinzips zusätzliche, wirtschaftlich tragbare Lärmminderungen verlangen – etwa durch einen leiseren Standort, Schallschutzhauben oder Abschirmungen. Das ist besonders relevant in dicht bebauten Wohnquartieren mit mehreren bestehenden Wärmepumpen.

  • Erdwärmesonden und Grundwasser‐Nutzung: Für Erdsonden sind gewässerschutzrechtliche Bewilligungen des Kantons nötig; in der Stadt Luzern zusätzlich ein spezielles Formular mit detaillierten Sondendaten. Grundwasser‐Wärmepumpen sind in der Regel bewilligungs‐ und konzessionspflichtig. Diese Anforderungen sollten Sie früh mit Ihrem Heizungsbauer und der Gemeinde abstimmen, um Verzögerungen zu vermeiden.

So läuft die Planung eines Heizungsersatzes in Luzern ab

  1. Klären Sie mit einer Energieberatung oder Fachperson den energetischen Zustand Ihres Einfamilienhauses und welche Heizsysteme (z. B. Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Pelletkessel) die Vorgaben des Kantons Luzern sinnvoll erfüllen.

  2. Prüfen Sie, ob Ihre Liegenschaft in einem Wärmenetzgebiet liegt und ob dies Ihre Systemwahl oder die Förderberechtigung einschränkt. Lassen Sie zudem abklären, ob ein GEAK oder GEAK Plus für Ihr Projekt sinnvoll oder förderrechtlich erforderlich ist.

  3. Holen Sie von Heizungsbauer/-innen in Luzern Offerten für mehrere Varianten ein – inklusive Angaben zu Gesamtkosten, Lärmschutzmassnahmen, allfälligen Bohrarbeiten und der erwarteten Förderhöhe aus Kanton und Stadt.

  4. Lassen Sie das Fördergesuch über das kantonale Gebäudeprogramm einreichen und stimmen Sie dieses mit allfälligen kommunalen Zuschüssen ab. Wichtig ist, dass alle Gesuche vor Baubeginn gestellt werden.

  5. Reichen Sie parallel die Energiemeldung bei der Gemeinde ein; falls eine Baubewilligung nötig ist (z. B. für eine Aussen‐Wärmepumpe oder Erdwärmesonde), gehören Energienachweise, Lärmschutznachweis und Pläne in das Baugesuch.

  6. Warten Sie die kantonalen und kommunalen Entscheide beziehungsweise die 20‐Tage‐Frist der Energiemeldung ab, bevor die Heizungsinstallateur/-innen mit den Arbeiten beginnen.

  7. Nach der Installation erstellt der Fachbetrieb die notwendigen Abnahme‐ und Messprotokolle; Sie als Eigentümer/-in unterschreiben die Ausführungsbestätigung und lassen WPSM‐Zertifikat sowie allfällige GEAK‐Unterlagen nachreichen.

  8. Reichen Sie alle Schlussdokumente fristgerecht ein, damit die Förderbeiträge von Kanton und Stadt Luzern ausbezahlt werden können und Ihr Heizungsprojekt formal abgeschlossen ist.

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