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Immobilienmakler in Uster - Jetzt kostenlos finden

Sie suchen nach Fachfirmen für Immobilienverkäufe in Uster? Aroundhome verbindet Sie kostenlos und unverbindlich mit passenden Immobilienmaklern in Ihrer Nähe.
Hohe Nachfrage: 44Anfragen für Immobilienverkauf in den letzten 24 Stunden
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    pro Jahr erfolgreich an Fachfirmen vermittelt

  • 17 Jahre

    Markterfahrung in verschiedensten Branchen

  • 40+ Services

    und Dienstleistungen rund ums Eigenheim

Immobilienmakler in Uster und Umgebung

Logo von newprop AG
newprop AG
6343 Rotkreuz
4,5 / 5 (19 Bewertungen)
Immobilienverkauf

Mit Leidenschaft und Innovationen zum bestmöglichen Verkauf Ihrer Immobilie. In den Regionen rund um Zug, Zürich, Luzern und Schwyz unterstützen und begleiten wir unsere Kunden in allen Lebenslagen, bei allen Themen rund um den Verkauf von Immobilien.   Die Kombination aus Online-Marketing und Immobilienverkauf gibt uns einen wesentlichen Vorteil gegenüber “klassischen Immobilienmaklern”, wodurch wir für Immobilienverkäufer in der Regel grössere Reichweiten und somit mehr Kundenanfragen generieren können, was wiederum in vielen Fällen zu einem höheren Verkaufspreis der Immobilie führt.   Bei Fragen oder für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.   Wir freuen uns auf Sie!

Relevante Bewertung

Sehr speditiv, freundlich und kompetent.

Logo von Immoseeker AG
Immoseeker AG
3280 Murten
4,47 / 5 (44 Bewertungen)
Immobilienverkauf

Die IMMOSEEKER AG besitzt über die ganze Schweiz verteilt ein Team von Spezialisten, das Ihnen die ganze mit dem Immobilienverkauf verbundene Arbeit abnimmt. Mit dem «Alles inklusive-Rundum-sorglos-Paket» kümmert sich die IMMOSEEKER AG um alles: von der fundierten Bewertung über die Erstellung der Verkaufsunterlagen, die Organisation von Besichtigungen, kompetenter und zielführender Austausch mit Kaufinteressierten und die Verkaufsabwicklung inklusive Notartermin. Auch bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum, Bauland und Anlageimmobilien ist das Team für Sie da. Die IMMOSEEKER AG ist mit diesen Destinationen schweizweit für Sie erreichbar: • Adliswil ZH • Bern BE • Brig VS • Freienbach SZ • Lengnau BE • Murten FR • Safenwil AG • St. Gallen SG • Thun BE

Relevante Bewertung

Bisher nur 1 Angebot erhalten. 2. in Bearbeitung

Logo von Immolution GmbH
Immolution GmbH
8400 Winterthur
4,43 / 5 (84 Bewertungen)
Immobilienverkauf

Ihr zuverlässiger Immobilien-Partner für die Vermarktung Ihrer Immobilie   IMMOLUTION GMBH IHR IMMOBILIEN EXPERTE IN DER REGION WINTERTHUR   Seit 2009 kümmern wir uns um die Vermarktung von Immobilien in der Region Winterthur. Unser Team besteht aus motivierten Immobilienvermarkter, welche ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht haben. Als Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz) steht bei uns Qualität an erster Stelle. Die Immolution GmbH unterstützt Sie beim professionellen Verkauf Ihrer Immobilien und setzt dabei auf Vertrauen und Individualität.

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Was prägt Angebot und Nachfrage in Uster aktuell?

Für den Immobilienverkauf in Uster ist der Markt angesichts knappen Wohnraums und laufender planerischer Anpassungen anspruchsvoll. Eigentümer/-innen sind im Vorteil, wenn sie diese Rahmenbedingungen vor der Preisfindung genau prüfen.

  • Leerwohnungsziffer: Die Stadt Uster weist eine Leerwohnungsziffer von rund 1,84 % aus (Stand: 2024). Das signalisiert ein knappes Angebot an Wohnungen und Einfamilienhäusern und stützt eine eher verkäuferfreundliche Marktsituation.

  • Nachfrageentwicklung: Auswertungen auf Gemeindeebene belegen eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum und steigende Angebotsmieten. Für Verkäufer/-innen bedeutet das, dass gut positionierte Objekte auch in Randlagen auf reges Interesse stossen können.

  • Kommunale Nutzungsplanung: Die laufende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) und des Zonenplans verändert in Uster zulässige Nutzungen, Gebäudehöhen und Dichten. Das Entwicklungspotenzial eines Grundstücks – etwa in einer Wohnzone W3/50 oder in einem Gestaltungsplangebiet – kann dadurch deutlich steigen oder sinken.

  • Liegenschaften im Baurecht: Für Grundstücke im kommunalen Baurecht gelten spezielle Regeln zu Baueingabe, Baubeginn und Baurechtszins. Diese Vorgaben wirken sich direkt auf die Finanzierungsmöglichkeiten und die Attraktivität eines Verkaufs aus und sollten früh geklärt werden.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Uster?

Neben der allgemeinen Marktlage entscheiden objektspezifische Merkmale darüber, wie reibungslos ein Immobilienverkauf in Uster verläuft. Wer diese Punkte vorbereitet, erhöht die Planungssicherheit für Käufer/-innen und Banken.

  • Zonenrechtliche Einordnung: Die konkrete Zone gemäss BZO (inklusive allfälliger Gestaltungsplangebiete oder Ortsbildschutz) bestimmt, ob Aufstockungen, Ersatzneubauten oder Nutzungsänderungen möglich sind. Ein klar dokumentiertes Ausbaupotenzial verbessert oft die Position im Verkaufsgespräch.

  • Mehrwertabgabe und Auflagen: In Uster gelten Regelungen zur Mehrwertabgabe bei planungsbedingten Wertsteigerungen. Wenn ein Grundstück von einer Zonenplanänderung profitiert, interessieren sich Käufer/-innen für mögliche Ausgleichszahlungen und Bedingungen.

  • Gebäudezustand und Energieeffizienz: Der energetische Zustand, etwa dokumentiert über einen GEAK oder GEAK-Plus, ist für viele Käufer/-innen zentral – insbesondere, wenn sie später kantonale Energieförderungen über 10'000 CHF beantragen möchten.

  • Baurecht oder Volleigentum: Ob eine Liegenschaft im vollen Eigentum oder im Baurecht der Stadt steht, beeinflusst den Marktwert, die Belehnungsgrenzen und die Zielgruppe. Transparente Unterlagen zu Baurechtszins, Heimfallregelung und allfälligem Vorkaufsrecht sind hier entscheidend.

Wie läuft ein typischer Immobilienverkauf in Uster ab?

Der Ablauf eines Haus- oder Wohnungsverkaufs in Uster folgt schweizweit üblichen Schritten, wird aber durch lokale Behörden, Gebühren und Fristen konkretisiert.

  1. Unterlagen zusammenstellen: Sie beschaffen einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Uster, Katasterpläne (bestätigt durch die Stadtvermessung), Flächenberechnungen, Baupläne und – falls vorhanden – GEAK-Unterlagen.

  2. Objekt und Potenzial prüfen: Für geplante Umbauten oder Nutzungsänderungen nehmen Sie früh Kontakt mit der Abteilung Bau (Baubewilligungen) auf, um zu klären, ob ein Baugesuch nötig ist. Die Wegleitung zum Baugesuch hilft, ein vollständiges Dossier vorzubereiten.

  3. Bewertung und Strategie festlegen: Auf Basis von Marktlage, Zonierung und Gebäudezustand wird der Angebotspreis definiert. Hier unterstützen lokale Expert/-innen; Plattformen wie Aroundhome können den Kontakt zu passenden Immobilienmakler/-innen im Raum Uster herstellen.

  4. Vermarktung und Besichtigungen: Exposé, Grundrisse und rechtliche Eckdaten (Zonenangaben, Baurechte, laufende Mietverträge) werden aufbereitet. Interessent/-innen erhalten vollständige Dossiers, um Finanzierungsgespräche mit ihren Banken zu führen.

  5. Kaufvertragsentwurf: Nach Auswahl eines Käufers oder einer Käuferin erstellt das Notariat Uster den Vertragsentwurf. Besondere Punkte wie Gewährleistung, bekannte Mängel, Baurechtsbedingungen und Terminplanung für Besitzesantritt werden dabei verbindlich geregelt.

  6. Öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag: Der Vertrag wird vor dem Notariat öffentlich beurkundet und anschliessend im Grundbuch eingetragen. Mit der Eintragung erfolgt der rechtliche Eigentumsübergang.

  7. Steuerliche Abwicklung: Parallel veranlasst die Stadt Uster die Grundstückgewinnsteuerveranlagung. Häufig wird ein Depot oder eine Sicherstellung verlangt, bis die Steuer definitiv feststeht.

Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Uster kennen?

Beim Verkauf einer Liegenschaft in Uster spielen steuerliche Folgen, Gewährleistung und besondere Bewilligungen eine grosse Rolle. Wer diese Aspekte vor Vertragsunterzeichnung klärt, reduziert spätere Konflikte.

  • Grundstückgewinnsteuer: Im Kanton Zürich erhebt die Gemeinde Uster eine Grundstückgewinnsteuer auf den Verkaufsgewinn. Gewinne unter 5'000 CHF bleiben steuerfrei, für höhere Beträge gilt ein progressiver Tarif mit Zuschlägen bei sehr kurzer Besitzdauer und Reduktionen bei langer Haltedauer (bis zu rund 50 % nach vielen Jahren).

  • Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung: Beim Verkauf einer dauerhaft selbst bewohnten Liegenschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Steueraufschub möglich, wenn der Erlös innert eines vorgegebenen Zeitraums in ein Ersatzobjekt in der Schweiz reinvestiert wird. Die Details werden im Rahmen der Grundstückgewinnsteuererklärung mit dem Steueramt Uster geklärt.

  • Risikopunkt Steuerfristen: Wird die Erklärung verspätet eingereicht oder der Aufschub nicht korrekt beantragt, kann der Gewinn sofort und mit Zinsfolgen besteuert werden. Da die Steuerforderung durch ein gesetzliches Pfandrecht auf der Liegenschaft gesichert ist, achten Notariat und Banken auf eine saubere Abwicklung.

  • Gewährleistung und Mängel: Nach Obligationenrecht haften Verkäufer/-innen grundsätzlich für Sachmängel; bei Gebäuden gelten in der Praxis lange Verjährungsfristen. Vertragliche Gewährleistungsausschlüsse sind üblich, schützen aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Eine vollständige Offenlegung bekannter Schäden reduziert Streitpotenzial.

  • Besonderheiten mit KESB und ausländischen Käufer/-innen: Steht der/die Eigentümer/-in unter dem Schutz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Uster, ist für den Verkauf deren Zustimmung mit aktueller Bewertung und Verkaufsdokumentation nötig. Für Käufer/-innen ohne Schweizer Wohnsitz können zusätzlich Bewilligungen nach Lex Koller erforderlich sein.

Gelten besondere baurechtliche Vorgaben in Uster?

Gerade wenn Interessent/-innen ein Gebäude nach dem Kauf umbauen oder verdichten möchten, beeinflussen die lokalen Bauvorschriften den Immobilienverkauf in Uster direkt.

  • Bau- und Zonenordnung Uster: Die teilrevidierte BZO legt Zonen, zulässige Gebäudehöhen, Dichten und Gestaltungsplangebiete fest und enthält Bestimmungen zu Ortsbildschutz und Mehrwertabgabe. Verkäufer/-innen sollten für ihr Grundstück klären, in welcher Zone es liegt und ob besondere Gestaltungspflichten oder Ausgleichszahlungen gelten.

  • Laufende Zonenplanrevision: Die Teilrevision Phase 3a ordnet bisher nicht eingezonte Flächen neu und passt bestimmte Grundzonierungen an. Für Kaufinteressierte ist wichtig zu wissen, ob eine Parzelle von diesen Änderungen betroffen ist, da sich dadurch künftige Nutzungschancen verändern.

  • Baugesuch und Gebühren: Für bauliche Änderungen, Nutzungswechsel oder Neubauten ist in Uster ein Baugesuch bei der Abteilung Bau nötig. Die Stadt verlangt, dass digitale und physische Dossiers übereinstimmen und berechnet die Prüfgebühren nach der seit 1. Juli 2025 geltenden Baugebührenverordnung. Aufgrund personeller Überlastung ist mit längeren Bearbeitungsfristen zu rechnen.

  • Meldekarte Baubeginn: Vor dem Start von Bauarbeiten muss eine Meldekarte Baubeginn eingereicht werden, die bestätigt, dass alle Bewilligungen rechtskräftig sind und Auflagen erfüllt werden. Ein Verstoss gegen diese Pflicht kann sanktioniert werden und ist daher auch für Käufer/-innen mit Sanierungsplänen ein zentraler Punkt in den Vertragsverhandlungen.

  • Energienachweise und GEAK: Im Kanton Zürich ist ein GEAK beim Eigentümerwechsel nicht generell vorgeschrieben. Für kantonale Energieförderbeiträge ab 10'000 CHF ist jedoch ein GEAK-Plus erforderlich, und energetische Nachweise werden über die kantonale Plattform eingereicht. Wenn Sie ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, kann ein aktueller GEAK die Planungssicherheit für Investitionen deutlich erhöhen.

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