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Solaranlage in Zweisimmen - Jetzt kostenlos finden

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Hohe Nachfrage: 78Anfragen für Solaranlage in den letzten 24 Stunden
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  • 17 Jahre

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    und Dienstleistungen rund ums Eigenheim

Solarteure in Zweisimmen und Umgebung

Logo von SolarkraftWerkstatt GmbH
SolarkraftWerkstatt GmbH
3645 Gwatt (Thun)
4,48 / 5 (7 Bewertungen)
Solaranlagen

Seit 2015 entwickeln wir von der SolarkraftWerkstatt nachhaltige Energielösungen für Menschen, die mehr wollen als bloß eine Solaranlage. Wir stehen für durchdachte Planung, persönliche Beratung und eine ehrliche Umsetzung – mit hochwertigen Komponenten, Fixpreis-Garantie und eigenem Montageteam. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbebetrieb:  Unsere Photovoltaiklösungen sind individuell, wirtschaftlich und zukunftssicher. Weil es bei Solarstrom nicht nur um Technik geht – sondern um Vertrauen, Verantwortung und Unabhängigkeit.

Relevante Bewertung

Ich habe einen groben Richtpreis erhalten (was so völlig ausreichend ist) Das Projekt wird später in diesem Jahr angegangen.

Logo von Koster AG, Heizung/Lüftung
Koster AG, Heizung/Lüftung
8048 Zürich
3,53 / 5 (25 Bewertungen)
Heizung
Solaranlagen

Unser Leitbild Wir bieten Haustechnik aus einer Hand. Wir erkennen und verstehen Kundenbedürfnisse und setzen diese effektiv um. Unsere Mitarbeitenden verfügen über eine fachtechnische Ausbildung. Wir sind ein leistungsorientiertes Unternehmen und fördern unsere Mitarbeitenden. Unsere Mitarbeitenden werden laufend intern und extern weitergebildet. Unsere Mitarbeitenden kennen die Sicherheitsstandards und Gesetzesvorgaben und halten sie ein. Wir übernehmen Verantwortung für künftige Generationen. Wir sind unabhängig und streben einen langfristigen Unternehmenserfolg an.

Relevante Bewertung

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Helios Solar Energie GmbH
4132 Muttenz
2,38 / 5 (2 Bewertungen)
Solaranlagen

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Solaranlagen in Zweisimmen: Was ist speziell zu beachten?

Zweisimmen liegt auf rund 950 m ü. M. und gehört zu einer Schneelastzone mit erhöhten Anforderungen. Für Ihre Solaranlage heisst das: Unterkonstruktion, Befestigung und Dachanbindung müssen die höheren SIA-Schneelasten sauber nachweisen, was sich in den Offerten bei Material- und Montagekosten bemerkbar machen kann.

Im Dorfkern rund um Kirche und historische Bausubstanz sowie in Bereichen wie Grubenwald ist das Ortsbild teilweise im Inventar von Kanton und Bund erfasst. Auf solchen Objekten oder in geschützten Ortsbildern werden Photovoltaikanlagen oft nur in enger Abstimmung mit der kantonalen Denkmalpflege bewilligt und unterliegen strengeren Vorgaben an Optik und Anordnung.

Zuständig für Baubewilligungen ist die Bauverwaltung Zweisimmen. Baugesuche und Meldungen – auch für PV-Anlagen auf Einfamilienhaeusern in Hanglagen oder am Dorfrand – laufen über das kantonale eBau-Verfahren. Die kantonalen Energievorschriften des Kantons Bern mit Solarpflicht ab 2026 setzen zudem den Rahmen dafür, wann und in welchem Umfang Solaranlagen bei Neubauten oder Dachsanierungen Pflicht werden.

Welche Kosten entstehen für eine Solaranlage in Zweisimmen?

Für Einfamilienhaeuser in Zweisimmen koennen Sie sich an aktuellen Schweizer Durchschnittswerten fuer Dach-Solaranlagen orientieren. Die effektiven Preise vor Ort haengen zusaetzlich von Dachform, Schneelast-Anforderungen, Geruesteinsatz und Zugänglichkeit ab.

Leistung / Beispiel

Typische Gesamtkosten (Richtwert 2026)

Dach-Solaranlage 5 kWp ohne Speicher

12'000–15'500 CHF

Dach-Solaranlage 8 kWp ohne Speicher

19'200–24'800 CHF

Dach-Solaranlage 10 kWp ohne Speicher

25'000–30'000 CHF

Batteriespeicher ca. 7–10 kWh (Zusatzinvestition)

4'400–10'900 CHF

10 kWp Dachanlage mit ca. 10 kWh Speicher

33'000–40'000 CHF

Diese Gesamtkosten beziehen sich auf uebliche Komplettpakete mit Modulen, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Montage und elektrischer Inbetriebnahme, ohne Beruecksichtigung von Foerderbeitraegen. In Zweisimmen koennen zusaetzliche Aufwendungen fuer Statiknachweise, robuste Montagesysteme wegen hoher Schneelasten sowie Geruest- und Kranleistungen an steilen Daechern dazu kommen. In jeder Offerte sollten Sie deshalb genau pruefen, ob Geruest, Netzanschluss, Zaehlertausch und allfaellige Zusatzarbeiten bereits enthalten sind.

Förderprogramme für Ihre Solaranlage in Zweisimmen

In Zweisimmen koennen Sie eine Solaranlage haeufig aus mehreren Ebenen foerdern lassen: kommunaler Energiefonds, kantonale Programme (vor allem fuer Solarwaerme) und die bundesweite Einmalverguetung fuer Photovoltaik.

  • Energiefonds Gemeinde Zweisimmen – Photovoltaik: Unterstuetzt PV-Anlagen auf bestehenden und neuen Gebaeuden mit 150 CHF pro kWp, maximal 2'500 CHF pro Projekt. Freistehende Anlagen sind ausgeschlossen. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, die Zusage gilt 2 Jahre. Schlussrechnung und Abschlussunterlagen muessen jeweils bis 15. November eingereicht werden, die Auszahlung erfolgt als einmaliger Beitrag; die Mittel sind begrenzt.

  • Energiefonds Zweisimmen – thermische Solaranlagen: Fuer Warmwasser-Solaranlagen sind zusaetzlich 100 CHF pro kWth moeglich, hoechstens 2'500 CHF. Voraussetzung ist unter anderem eine kantonale Beitragszusicherung; das ergaenzt PV-Projekte, wenn Sie parallel eine Solarthermieanlage installieren.

  • Kanton Bern – Foerderprogramm Erneuerbare Energie/Energieeffizienz: Fuer thermische Solaranlagen sieht der Leitfaden beispielsweise einen Grundbeitrag von 2'400 CHF plus etwa 1'000 CHF pro kWth vor, insgesamt meist bis rund 35 % der anrechenbaren Kosten. Das Gesuch ist vor Baubeginn einzureichen, zugelassene Kollektoren muessen auf der offiziellen Liste aufgefuehrt sein.

  • Bund – Einmalverguetung Photovoltaik (KLEIV/GREIV): Die Einmalverguetung deckt bei typischen Dachanlagen haeufig bis zu etwa 30 % der massgebenden Referenzinvestition. Fuer Anlagen unter 100 kW stellen Sie das KLEIV-Gesuch nach Inbetriebnahme bei Pronovo; fuer groessere Anlagen (GREIV) ist ein Gesuch bereits vor Realisierung moeglich, mit Frist zur Inbetriebnahme.

Genehmigungen und Solarpflicht im Kanton Bern und in Zweisimmen

Im Kanton Bern gilt seit 1. Januar 2026 eine Solarpflicht: Neubauten und Gebaeudeerweiterungen muessen mit Anlagen zur Solarenergienutzung ausgestattet werden. In vielen Faellen sind mindestens 10 % der anrechenbaren Gebaeudeflaeche vorgeschrieben, bei gut geeigneten Daechern wird eine Nutzung von mindestens 60 % der Bruttodachflaeche verlangt. Sehr kleine Daechern unter 50 m2 sowie kleine Wohnbauten mit begrenzter Flaeche profitieren von erleichterten Regeln.

Bei umfassenden Dachsanierungen, bei denen mindestens 50 % der Bruttodachflaeche erneuert werden, besteht eine Meldepflicht. Viele Dach-Solaranlagen auf Einfamilienhaeusern koennen baubewilligungsfrei erstellt werden, sofern sie die kantonalen Gestaltungskriterien einhalten (unter anderem parallel zur Dachflaeche, Aufstaenderung max. 20 cm, kompakte Modulfelder ohne Ueberdeckung von Schmuckelementen). Staerker aufgestaenderte Systeme, groessere freistehende Anlagen, Fassaden-PV sowie Projekte auf Schutzobjekten in Zweisimmen sind in der Regel baubewilligungspflichtig.

Die Bauverwaltung Zweisimmen ist fuer die Prüfung zustaendig, Baugesuche und Meldungen werden obligatorisch über das eBau-System eingereicht. Bei Liegenschaften in geschuetzten Ortsbildern wie dem Dorfkern oder Teilen von Grubenwald sowie bei Projekten entlang von Kantonsstrassen sollten Sie fruehzeitig abklaeren, ob zusaetzliche Bewilligungen (zum Beispiel durch das Tiefbauamt) erforderlich sind.

So läuft die Planung und Umsetzung einer Solaranlage in Zweisimmen ab

  1. Eignung und Dachpruefung: Sie lassen die Sonneneinstrahlung und nutzbare Dachflaeche beurteilen und klaeren mit Fachleuten die Dachstatik und zulaessige Schneelasten nach SIA – in Zweisimmen wegen der Hoehenlage besonders wichtig.

  2. Angebote einholen: Solarteur/-innen im Raum Zweisimmen erstellen Offerten mit Anlagenleistung, Ertragsprognose, Montagesystem, Geruest, Elektroarbeiten und voraussichtlichen Kosten. Fragen Sie gezielt nach Mehrkosten durch Schneelast und steile Daechern.

  3. Foerderung und Finanzierung planen: Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben die Kriterien des Energiefonds Zweisimmen erfüllt, ob kantonale Beitraege fuer eine moegliche Solarthermie-Anlage in Frage kommen und wie hoch die spaetere Einmalverguetung des Bundes ausfallen koennte.

  4. Bewilligung oder Meldung klaeren: Zusammen mit Planer/-innen stimmen Sie mit der Bauverwaltung ab, ob Ihre Solaranlage baubewilligungsfrei ist. Entweder reichen Sie eine «Meldung Solareignung» spaetestens 7 Arbeitstage vor Baubeginn ein oder ein vollstaendiges Baugesuch via eBau mit Eignungsnachweis, prognostiziertem Jahresertrag und Kostenschaetzung.

  5. Netzanschluss organisieren: Der zustaendige Netzbetreiber wird vor Baubeginn informiert, Anschlussleistung, Einspeisepunkt, Ruecklieferverguetung und Zaehlertausch werden vertraglich fixiert.

  6. Installation umsetzen: Die Montage der Photovoltaikanlage erfolgt in der schneeae rmeren Jahreszeit mit Geruest, Befestigungssystem, DC-/AC-Verkabelung und elektrischer Abnahme. Schneefanggitter und Dachdetails werden an die neue Anlage angepasst.

  7. Inbetriebnahme und Foerderabwicklung: Nach erfolgreicher Inbetriebnahme erhalten Sie Protokolle und technische Unterlagen, reichen das Gesuch für die Einmalverguetung (KLEIV bzw. GREIV) bei Pronovo ein und senden Schlussrechnung sowie Nachweise fristgerecht an die Gemeinde, damit der Beitrag aus dem Energiefonds Zweisimmen ausbezahlt werden kann.

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