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Solarteure in Fällanden und Umgebung
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enido ist ein Schweizer Solarunternehmen, welches Einfamilienhäuser bei der Umrüstung zu CO2-neutralen und energieeffizienten Smart Homes un terstützt. Mit der zukunftsfähigen Energielösung von enido werden die dafür notwendigen Technologien (Solaranlage, Energiespeicher und Ladeinfrastruktur) aus einer Hand angeboten und mit einem intelligenten Energiemanagementsystem verknüpft. Der enido Energiemanager verknüpft die grossen Stromverbraucher im Haus mit der Solaranlage und stellt dadurch die intelligente Optimierung des Eigenverbrauchs sicher. Wir verbinden traditionelles Handwerk mit der Technologie von morgen und schaffen somit den Zugang zu sauberem und günstigem Strom.
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Die Swiss Photovoltaik GmbH mit Sitz in Kriessern im Rheintal gehört seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zu den führenden Anbietern für Photovoltaiklösungen in der Ostschweiz und darüber hinaus. Mit über 1'800 realisierten Projekten und rund 40 Mitarbeitenden hat sich das Unternehmen als feste Grösse in der Schweizer Energiebranche etabliert. Als Generalunternehmer für schlüsselfertige Photovoltaikanlagen schafft das Unternehmen einen sorglosen Zugang zu erneuerbaren Energien für seine Kunden. Langjährige Erfahrung und Know-how in der Branche machen es zu einem kompetenten Ansprechpartner sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbe- und Industriekunden, die auf nachhaltige und wirtschaftliche Energielösungen setzen.
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Unsere Mission: Unsere Mission ist es, die Welt durch den Einsatz sauberer, nachhaltiger Energiequellen zu einem besseren Ort zu machen. Wir sind bestrebt, unseren Kunden den Übergang zu erneuerbaren Energien so einfach und kosteneffizient wie möglich zu gestalten. Dabei setzen wir auf höchste Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen. Was uns auszeichnet: 1. Innovative Technologien: Grischa Solar setzt auf die neuesten Technologien und Materialien in der Photovoltaikbranche. Wir arbeiten eng mit führenden Herstellern zusammen, um unseren Kunden die effizientesten und langlebigsten Solarmodule und Wechselrichter anzubieten. 2. Kundenzentrierter Ansatz: Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die auf die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten unserer Kunden abgestimmt sind. Unser erfahrenes Team berät umfassend und begleitet den gesamten Prozess von der Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus. 3. Erfahrung und Expertise: Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Photovoltaikbranche verfügen wir über ein fundiertes Wissen und umfassende Expertise. Unser Team besteht aus hochqualifizierten Ingenieuren, Technikern und Beratern, die sich kontinuierlich weiterbilden, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. 4. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein: Nachhaltigkeit ist der Kern unserer Unternehmensphilosophie. Wir setzen uns aktiv für den Umweltschutz ein und helfen unseren Kunden, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. 5. Umfassender Service: Unser Service endet nicht mit der Installation. Wir bieten umfassende Wartungs- und Überwachungsdienste, um die optimale Leistung und Langlebigkeit der Solaranlagen zu gewährleisten. Unser Kundenservice ist stets erreichbar, um bei Fragen oder Problemen schnell und effizient zu helfen. Unsere Dienstleistungen: * Beratung und Planung: Detaillierte Beratung und Planung maßgeschneiderter Photovoltaikanlagen. * Installation: Fachgerechte Installation von Solaranlagen durch unser erfahrenes Team. * Wartung und Überwachung: Regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlagen zur Sicherstellung optimaler Leistung. * Energieberatung: Unterstützung bei der Optimierung des Energieverbrauchs und der Integration von Speichersystemen.
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Rahmenbedingungen in Fällanden: Netzanschluss, Dachnutzung und Bauvorschriften
In Fällanden bestimmen vor allem das Zusammenspiel von Gemeindewerken, kantonalem Baurecht und der lokalen Bau- und Zonenordnung, wie eine Solaranlage umgesetzt werden kann. Ihre PV-Anlage wird an das Netz der Elektrizitätswerke Fällanden (EWF) angeschlossen; der Anschluss eigener Energieerzeugungsanlagen ist bewilligungspflichtig und wird über den Online-Schalter der Gemeinde bei der Abteilung Tiefbau und Werke angemeldet.
EWF prüft das technische Anschlussgesuch (TAG), entscheidet über allfällige Netzverstärkungen, legt das Messkonzept fest und führt die Werkabnahme inklusive Smart-Meter-Installation und Tests (z.B. Lastabwurf) durch. Ohne genehmigtes Anschlussgesuch und freigegebene Installationsanzeige darf die Anlage weder ans Netz geschaltet noch in Betrieb genommen werden.
Baurechtlich gilt das Meldeverfahren des Kantons Zürich, sofern Ihr Dach nicht in einer Kernzone oder in einem geschützten Ortsbild- bzw. Denkmalschutzbereich liegt. Die teilrevidierte Bau- und Zonenordnung Fällanden schreibt zudem vor, dass Flachdächer in der Regel zu begrünen sind (Art. 41), mit wenigen Ausnahmen. Auf neuen Überbauungen wie in der Huebwis oder im Gebiet Im Gatter müssen darum Dachbegrünung und Modulflächen von Anfang an gemeinsam geplant werden.
In gewachsenen Einfamilienhausquartieren mit geneigten Dächern stehen eher die optimale Ausrichtung und Verschattung im Vordergrund, während auf grösseren Dächern von Mehrfamilienhäusern oder Arealüberbauungen zusätzlich Statik, Erschliessung des Dachs und die Verteilung des Solarstroms auf mehrere Parteien zu berücksichtigen sind. Gerade in dichter bebauten Bereichen lohnt sich für Eigentümer/-innen ein früher Austausch mit Solarinstallateur/-innen, der Abteilung Hochbau und Liegenschaften sowie den Gemeindewerken.
Investitionskosten: Mit welchen Beträgen Sie für eine PV-Anlage in Fällanden rechnen sollten
Für ein typisches Einfamilienhaus in Fällanden können Sie sich an folgenden schweizweiten Richtwerten (Stand 2026) orientieren. Die Beträge beziehen sich auf schlüsselfertig installierte Anlagen ohne Batteriespeicher, vor Abzug von Förderbeiträgen.
In diesen Gesamtpreisen sind Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem, die üblichen Elektroarbeiten und die Inbetriebnahme enthalten. Je nach Anbieter sind auch Planung, Gerüst, Anmeldung beim Netzbetreiber und kleinere Anpassungen an der Hausinstallation bereits im Pauschalpreis eingeschlossen.
Je grösser die Anlage, desto tiefer liegt der spezifische Preis pro kWp; bei Einfamilienhäusern bewegt er sich typischerweise zwischen rund 2'400 und 3'100 CHF/kWp. Auf sehr grossen Dachflächen, etwa von Mehrfamilienhäusern, können die Kosten pro kWp nochmals etwas sinken.
Unabhängig vom Installationsbetrieb fallen in Fällanden zusätzliche, netzbezogene Kosten der EWF an, zum Beispiel:
Montage Haushaltsstromzähler: ca. 130 CHF (bei gleichzeitiger Montage mit einem weiteren Zähler ca. 90 CHF)
Abnahmekontrolle nach NIN: ca. 130 CHF
Datenbeglaubigung inkl. Swissgrid-Formular: ca. 200 CHF
Für eine allenfalls notwendige Netzverstärkung erstellt EWF eine separate Offerte; die Kosten hängen stark von der Leistungsgrösse und der vorhandenen Infrastruktur ab. Auch spezielle Analysemessungen zur Spannungsqualität oder besondere Anschlussarbeiten werden projektbezogen offeriert und gehen zulasten der Bauherrschaft.
Förderbeiträge in Fällanden: Bund, Kanton und Gemeinde im Überblick
Die finanzielle Unterstützung für Solaranlagen in Fällanden stammt im Wesentlichen aus Bundes- und Kantonsprogrammen. Die Gemeinde selbst stellt vor allem Anschlussformulare, technische Vorgaben und Rücklieferverträge bereit, führt aber aktuell kein eigenes Investitionsprogramm für Photovoltaik.
Bundesprogramm Einmalvergütung (EIV) über Pronovo:
Förderinstrument für PV-Anlagen ab ca. 2 kW installierter Leistung.
In den Kategorien KLEIV und GREIV werden je nach Anlagetyp typischerweise bis zu rund 30 % der Referenzinvestition abgedeckt; für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) sind Beiträge von bis zu etwa 60 % möglich.
Voraussetzung ist, dass die Anlage vor der Inbetriebnahme bei Pronovo registriert wird und anschliessend mindestens 20 Jahre in Betrieb bleibt (für Zusprachen ab 2025). Die konkrete Beitragshöhe pro kW hängt von Leistung, Anlagentyp und gewählten Boni (z.B. Winterstrombonus, Neigungswinkelbonus) ab.
Kantonales Förderprogramm Zürich (Gebäudeprogramm):
Ergänzt die Bundesförderung vor allem bei Massnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik; Photovoltaik wird im Kanton Zürich über die EIV abgewickelt.
Für grosse saisonale elektrische Speicher gewährt der Kanton einen Beitrag von 25 % der Investitionskosten, maximal 250'000 CHF.
Pro Gesuch dürfen die gesamten Fördergelder 50 % der anrechenbaren Investitionskosten und 500'000 CHF nicht überschreiten; Beiträge unter 2'000 CHF werden nicht ausbezahlt.
Gesuche müssen vor Baubeginn über die Plattform des Gebäudeprogramms eingereicht werden.
Gemeinde Fällanden und Gemeindewerke (EWF):
Die Gemeindewerke legen die Bedingungen und Tarife für die Rückliefervergütung von Solarstrom fest und regeln Messkonzepte (z.B. Smart Meter, Überschussmessung).
Ein separates kommunales Investitionsförderprogramm für PV-Anlagen ist derzeit nicht ausgewiesen; es lohnt sich dennoch, vor Projektstart die jeweils aktuellen Tarife und Formularvorgaben der EWF zu prüfen.
Zeitliche Koordination der Gesuche:
Sowohl die Anmeldung bei Pronovo als auch ein allfälliges kantonales Fördergesuch müssen vor Ausführung der Arbeiten bzw. vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Planen Sie die Förderabklärung deshalb parallel zur Angebotsphase und ausreichend früh vor dem geplanten Installationstermin ein, damit Zusprachen rechtzeitig vorliegen.
Baubewilligung, Meldepflichten und Netzanschluss in Fällanden
Meldeverfahren oder ordentliches Baugesuch?
Im Kanton Zürich können viele dachmontierte Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden im vereinfachten Meldeverfahren realisiert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Module genügend an das Dach angepasst sind: Sie dürfen zum Beispiel nur etwa 20 cm über die Dachfläche hinausragen, sollen eine reflexionsarme Oberfläche aufweisen und eine kompakte, zusammenhängende Fläche bilden. Das trifft auf die meisten Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser in Fällanden zu.
Befindet sich Ihr Gebäude jedoch in einer Kernzone oder im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars, bleibt die Anlage baubewilligungspflichtig. Gleiches gilt für bestimmte Fassadenanlagen, insbesondere an Gebäuden über 11 m Höhe (ausser Einfamilienhäuser). Die Abteilung Hochbau und Liegenschaften der Gemeinde Fällanden gibt Auskunft, ob im konkreten Fall eine einfache Meldung genügt oder ein vollständiges Baugesuch über das kantonale eBaugesuche-Portal einzureichen ist. Je nach Situation kann zudem ein Brandschutznachweis erforderlich sein.
Verantwortlichkeiten für Netzanschluss und elektrische Sicherheit
Für den Anschluss an das Ortsnetz sind die Gemeindewerke bzw. EWF zuständig. Der/die Elektroinstallateur/-in reicht ein technisches Anschlussgesuch (TAG) ein; EWF prüft dieses in der Regel innert rund 30 Tagen, definiert das Messkonzept (z.B. Direkt- oder Überschussmessung, Smart Meter) und entscheidet über allfällige Netzverstärkungen.
Vor Baubeginn muss zusätzlich eine Installationsanzeige mit Schema und Wechselrichterdatenblatt eingereicht und bewilligt werden. Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Installationsbetrieb den Sicherheitsnachweis sowie AC- und DC-Messprotokolle aus und übermittelt sie zusammen mit der Fertigstellungsanzeige an EWF. Wo zutreffend, kann eine unabhängige Zweitkontrolle verlangt werden.
Ab bestimmten Leistungsgrössen sind zudem Meldepflichten gegenüber dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu beachten. Gemäss Merkblättern ist beispielsweise bei einphasigen Anlagen über 3 kW oder dreiphasigen Anlagen über 10 kW eine Anmeldung nach der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen erforderlich; das ESTI entscheidet innert festgelegter Fristen.
Steckbare Balkon-PV in Fällanden
Steckerfertige Kleinanlagen (Balkon-PV) sind in Fällanden bis maximal 600 VA (230 V) zulässig. Sie müssen vor Inbetriebnahme schriftlich beim Netzbetreiber angemeldet werden; dem Formular ist zwingend eine Konformitätserklärung der Anlage beizulegen. Für Details verweist die Gemeinde auf die entsprechende Weisung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats zu Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen.
Von der ersten Idee bis zum Einspeisevertrag: Projektablauf in Fällanden
Ausgangslage prüfen und Baurecht klären
Nehmen Sie früh Kontakt mit der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf und klären Sie, ob Ihre Solaranlage im Meldeverfahren realisiert werden kann oder ob ein ordentliches Baugesuch nötig ist (z.B. bei Lagen in Kernzonen oder Schutzbereichen). Beziehen Sie dabei auch Besonderheiten Ihres Gebäudes ein – etwa geplante Dachbegrünungen gemäss Bau- und Zonenordnung oder eine anstehende Dachsanierung.Anlage mit Fachbetrieb planen und Statik abklären
Wählen Sie einen erfahrenen Solarinstallationsbetrieb und legen Sie gemeinsam Anlagengrösse, Belegung der Dachflächen und Eigenverbrauchskonzept fest. In dichteren Quartieren und auf grösseren Dächern von Überbauungen wie Huebwis oder Im Gatter sollten Tragfähigkeit und Nutzung des Dachs (z.B. für Technikaufbauten oder gemeinschaftliche Anlagen) besonders sorgfältig geprüft und mit Planung bzw. Verwaltung abgestimmt werden.Netzanschluss bei EWF beantragen
Ihr/e Elektroinstallateur/-in reicht das Anschlussgesuch (TAG) bei den Gemeindewerken/EWF ein. Der Netzbetreiber prüft innerhalb einer vorgegebenen Frist – in der Regel rund 30 Tage – die Anschlussmöglichkeit, legt das Messkonzept fest, informiert über allfällige Netzverstärkungen und erstellt bei Bedarf eine Offerte dafür. Parallel dazu wird die Installationsanzeige mit Schema und Wechselrichterdatenblatt vorbereitet.Meldeformular oder Baugesuch einreichen
Während EWF das Anschlussgesuch bearbeitet, reichen Sie – je nach Einstufung Ihres Projekts – entweder das kantonale Online-Meldeformular oder ein vollständiges Baugesuch über das eBaugesuche-System ein. Erst wenn die Eingangsbestätigung der Gemeinde vorliegt und innerhalb der 30-tägigen Meldefrist keine Auflagen verfügt werden bzw. eine Baubewilligung erteilt ist und die Installationsanzeige bewilligt wurde, darf mit der Installation begonnen werden.Montage, interne Kontrolle und Abschlussdokumente
Nach Vorliegen aller notwendigen Bewilligungen montiert der Fachbetrieb die PV-Anlage, schliesst sie an die Hausinstallation an und führt die vorgeschriebenen Messungen durch. Anschliessend erstellt der Betrieb den Sicherheitsnachweis sowie AC- und DC-Messprotokolle und übermittelt diese zusammen mit der Fertigstellungsanzeige an EWF. Wo erforderlich, erfolgt zusätzlich eine unabhängige Kontrolle der Installation.Werkabnahme, Zählereinrichtung und Start des Regelbetriebs
Die Gemeindewerke nehmen die Anlage vor Ort ab, installieren oder parametrisieren den (Smart-)Zähler und führen gegebenenfalls einen Lastabwurf-Test durch. Nach Unterzeichnung des Einspeise- bzw. Rückliefervertrags ist Ihre Solaranlage vollständig in das Netz von Fällanden integriert – ab diesem Zeitpunkt profitieren Sie dauerhaft von eigenem Solarstrom und den vereinbarten Vergütungen für überschüssige Energie.
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