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PV-Anlage: Genehmigung, Vorschriften & gesetzliche Regelungen 2026

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Wollen Sie eine Solaranlage auf dem Dach installieren, müssen Sie je nach Kanton einige Vorschriften beachten. Damit sie in Betrieb genommen werden kann, sind ausserdem verschiedene Anmeldungen nötig. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen gelten und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Monteure installieren Photovoltaikmodule auf einem Schrägdach
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Baubewilligungen und Vorschriften zur Installation von PV-Anlagen

Wann dürfen Sie eine Solaranlage ohne Baubewilligung installieren?

In der Schweiz sind Solaranlagen für Privatpersonen in vielen Fällen bewilligungsfrei, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die genauen Anforderungen variieren jedoch je nach Kanton.

Allgemeine Bedingungen für bewilligungsfreie Solaranlagen:

  • Solaranlagen auf Dächern: „Genügend angepasste" Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen benötigen gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) keine Baubewilligung, sondern müssen nur gemeldet werden. Die Anlage muss sich optisch dem Dach anpassen, beispielsweise durch eine bündige Montage und eine geringe Reflektivität.

  • Solaranlagen an Fassaden: Seit Juli 2025 können auch genügend angepasste Fassadenanlagen im Meldeverfahren erstellt werden, sofern sie die Anforderungen gemäss Art. 32abis der Raumplanungsverordnung erfüllen.

  • Balkonkraftwerke: Kleinere Steckersolargeräte sind grösstenteils bewilligungsfrei, sofern keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die örtlichen Vorschriften eingehalten werden.

  • Solaranlagen auf Garagen, Carports und Gartenhäusern: Diese benötigen meist keine Baubewilligung, solange die Statik nicht wesentlich beeinflusst wird und die Anlage „genügend angepasst" ist.

  • Freiflächenanlagen: Freistehende PV-Anlagen können je nach Kanton bewilligungspflichtig sein, insbesondere wenn sie eine bestimmte Grösse oder Höhe überschreiten.

Wann ist eine Solaranlage baubewilligungspflichtig?

Eine Baubewilligung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Anlagen ausserhalb der Bau- und Landwirtschaftszone wie z. B. in Naturschutzgebieten

  • Anlagen, die nicht „genügend angepasst" sind z. B. stark reflektierend, weit vorstehend

  • Anlagen in Denkmalschutzzonen oder an denkmalgeschützten Gebäuden

  • Grössere Freiflächenanlagen

  • Anlagen in Schutzzonen wie z. B. im Ortsbildschutz, Landschaftsschutz

Benötigt ein denkmalgeschütztes Gebäude eine Baubewilligung für eine PV-Anlage?

Ob ein denkmalgeschütztes Gebäude mit einer Solaranlage ausgestattet werden darf, entscheidet die zuständige Denkmalpflege des Kantons. Oft ist die Installation erlaubt, wenn das Gebäude dadurch nicht beschädigt wird und die Anlage ästhetisch angepasst ist. Erkundigen Sie sich hierzu vorab bei Ihrem kantonalen Amt.

Gesetzliche Voraussetzungen für Solaranlagen

Um den gesetzlichen Anforderungen für Solaranlagen zu entsprechen, müssen PV-Module oft durch anerkannte Prüfstellen zertifiziert sein und entsprechende Kennzeichnungen wie die CE-Kennzeichnung in Europa tragen.

Wenn Sie eine Solaranlage planen und mit Ihrer PV-Anlage Strom für den Eigenverbrauch erzeugen oder überschüssigen Solarstrom ins Netz rückliefern, müssen Sie verschiedene Anmeldungen vornehmen:

Anmeldung beim Elektrizitätswerk (EW)

  • Bevor Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen wird, muss sie beim zuständigen Elektrizitätswerk (Netzbetreiber) registriert werden.

  • Wenn Sie überschüssigen Strom ins Netz zurückgespeisen wollen, muss das EW eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen.

  • Die Vergütung für die Rücklieferung des Stroms hängt von der korrekten Anmeldung ab. In der Regel übernimmt der Installationsbetrieb die Anmeldung.

  • Nach der Prüfung und Freigabe durch das EW kann der Aufbau beginnen. Nach der Montage erhalten Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, das an das Elektrizitätswerk gesendet wird.

Anmeldung für die Einmalvergütung bei Pronovo

Wenn Sie die Bundesförderung (Einmalvergütung) in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihre Solaranlage bei Pronovo AG anmelden. Pronovo ist die von der Eidgenossenschaft beauftragte Organisation für die Abwicklung von Förderprogrammen im Energiebereich.

Die Anmeldung erfolgt über das Kundenportal von Pronovo. Je nach Anlagengrösse gelten unterschiedliche Förderprogramme:

  • KLEIV (Kleine Einmalvergütung): Für Anlagen unter 100 kW

  • GREIV (Grosse Einmalvergütung): Für Anlagen ab 100 kW mit Eigenverbrauch

  • HEIV (Hohe Einmalvergütung): Für Anlagen ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)

Wichtig: Das Gesuch für die Einmalvergütung muss vor dem Bau der PV-Anlage bei Pronovo eingereicht werden, um die Förderung nicht zu verlieren.

Meldung bei der Gemeinde oder kantonalen Baubehörde

Je nach Kanton und Standort der Anlage müssen Sie die Installation Ihrer Solaranlage bei der Gemeinde oder kantonalen Baubehörde melden. Für „genügend angepasste" Dachanlagen gilt in den meisten Kantonen ein vereinfachtes Meldeverfahren ohne ordentliche Baubewilligung.

Prüfen Sie dazu Ihre kantonalen Regelungen und nutzen Sie Online-Meldeformulare Ihres Kantons.

Anmeldung beim Steueramt

Auch wenn die Besteuerung von Solaranlagen je nach Kanton unterschiedlich geregelt ist, sollten Sie Ihre Anlage beim kantonalen Steueramt melden. Die Investitionskosten können in vielen Kantonen als Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Zwei Arbeiter in gelben Warnwesten und weißen Helmen installieren ein Solarmodul auf einem Dach
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Solarpflicht in der Schweiz – Übersicht nach Kanton

Gemäß Raumplanungsgesetz (RPG Art. 18a) benötigen „genügend angepasste” Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung. In allen Kantonen gilt zudem eine Meldepflicht für Solaranlagen. Außerdem gilt in den einzelnen Kantonen:

Kanton

Was gilt?

Aargau (AG)

- Neue Solaranlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig
- Meldung via EVEN (elektronisches System)
- Seit 2026: Fassadenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen im Meldeverfahren
- Formular zur Erfassung von Solaranlagen

Appenzell Ausserrhoden (AR)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Appenzell Innerrhoden (AI)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Basel-Landschaft (BL)

- Online-Meldeformular verfügbar
- Baubewilligungspflichtig in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf A-Objekten
- Fassadenanlagen bis 2m² (Inselanlagen) bewilligungsfrei ausser in Schutzzonen

Basel-Stadt (BS)

- Kürzeste Meldefrist schweizweit
- Eigene Förderprogramme zusätzlich zur Einmalvergütung
- Meldeverfahren für genügend angepasste Anlagen
- Baubewilligungspflichtig in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen

Bern (BE)

- Solarpflicht für Neubauten ab 2026
- Fassadenanlagen aktuell noch immer baubewilligungspflichtig
- Meldeverfahren über eBau

Freiburg (FR)

- Seit 1. Januar 2015 bewilligungsfrei für genügend angepasste Dachanlagen
- Meldeverfahren über eBau
- Fassadenanlagen seit 2026 im Meldeverfahren möglich

Genf (GE)

- Teilweise strengere Vorschriften in historischen Zonen
- Eigene Förderungen verfügbar

Glarus (GL)

- Seit 1. Mai 2025: Auch ungenügend angepasste Solaranlagen in Arbeitszonen bewilligungsfrei
- Interaktive Karte im GeoViewer zur Prüfung der Baubewilligungspflicht
- Ausnahme: Kulturobjekte und geschützte Ortsbilder

Graubünden (GR)

- Leitfaden für PV-Grossanlagen verfügbar
- Anlagen in touristisch genutzten Gebieten können zusätzliche Auflagen haben
- Besondere Regelungen für Grossanlagen

Jura (JU)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Luzern (LU)

- Meldung mit kantonalem Meldeformular
- Baubewilligung nur bei geschützten Bauten oder Schutzzonen

Neuenburg (NE)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Nidwalden (NW)

- Kantonales Formular für Meldung/Gesuch vorhanden
- Regierungsrat ist Bewilligungsbehörde für PV-Grossanlagen (seit 2024)
- Beschleunigtes Verfahren für Grossanlagen

Obwalden (OW)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Schaffhausen (SH)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Schwyz (SZ)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Solothurn (SO)

- Meldepflicht statt Baubewilligung seit bundesrechtlicher Anpassung
- Unterlagen ähnlich wie bei Baubewilligungsverfahren
- Erleichterung: keine zusätzliche Auflage erforderlich

St. Gallen (SG)

- Kantonales Meldeformular
- Stufenweise Einführung: Seit Frühjahr 2025 in allen Gemeinden
- Gewisse Solaranlagen weiterhin baubewilligungspflichtig (freistehend, an Strassen, geschützte Bauten)
- Fassadenanlagen: zusätzliche Anforderungen möglich

Tessin (TI)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Thurgau (TG)

- Kanton reduziert Anzahl bewilligungspflichtiger Objekte
- Mehr Objekte nur noch im Meldeverfahren (Vereinfachung)
- Meldeverfahren für Anlagen >35m² und „genügend angepasst"
- Ausnahme: geschützte Objekte

Uri (UR)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Waadt (VD)

- Operativer Leitfaden für PV-Integration in Kulturerbe-Kontexten
- Zusammenarbeit zwischen Energiedirektion und Kulturerbe-Direktion

Wallis (VS)

- Leitfaden Solaranlagen gemäss Art. 18a RPG verfügbar
- Folgt bundesrechtlichen Vorgaben
- Anschlussgesetzgebung vorhanden

Zug (ZG)

- Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Meldepflicht
- Alle anderen Anlagen: Baubewilligungspflichtig
- Gesuchs- und Meldeformular verfügbar

Zürich (ZH)

- Online-Meldeverfahren verfügbar
- Bewilligungspflichtig in Kernzonen, Ortsbildschutz, Denkmalschutz
- Fassadenanlagen an Gebäuden >11m benötigen Baubewilligung (bis brandschutztechnischer Standard vorliegt)

Stand: 21.05.2026

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Bauvorschriften für Solaranlagen

Bauvorschriften für die Montage von Solaranlagen umfassen eine Vielzahl von Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass die Solarmodule sicher und zuverlässig funktionieren. Zu den wichtigsten Aspekten zählen:

Wind- und Schneelasten

PV-Module müssen gegen Winddruck und Schneelast resistent sein. Folgende Anforderungen gelten:

  • Internationale Norm: IEC 61215 spezifiziert Testverfahren zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastungen

  • Schweizer Besonderheit: Aufgrund der alpinen Regionen sind besonders hohe Schneelasten zu berücksichtigen; Schneelastzonen gemäss SIA-Normen

  • Regionale Unterschiede: Je nach Höhenlage und geografischer Lage gelten unterschiedliche Belastungsklassen

Statische und dynamische Belastungen

PV-Module müssen statische Belastungen wie z. B. Schnee und dynamische Belastungen wie z. B. Windböen und Hagel aushalten. Tests wie IEC 61215 simulieren diese Einwirkungen.

Montage und Befestigung

Befestigungssysteme müssen mechanische Belastungen ohne Schäden an Modul oder Struktur aufnehmen. Folgende Normen und Richtlinien gelten:

  • Schweizer Normen: SIA 261 für Einwirkungen auf Tragwerke (Wind- und Schneelasten)

  • Schweizer Normen für Schneelasten: SN EN 1991-1-3

  • Schweizer Normen für Windlasten: SN EN 1991-1-4

Brandschutzklassen

PV-Module müssen Brandschutzklassen erfüllen, die je nach Einsatzort und Bauweise variieren. Folgende Normen und Vorschriften gelten:

  • Internationale Normen: UL 1703 und IEC 61730 legen Anforderungen und Testmethoden fest

  • Schweizer Brandschutzvorschriften: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) mit spezifischen Anforderungen für Gebäude und deren Komponenten

Installations- und Brandschutzkonzepte

Installationsanleitungen müssen das Brandverhalten der Module berücksichtigen und das Brandrisiko minimieren. Dazu gehören

  • Mindestabstände,

  • der Einsatz nichtbrennbarer Materialien und

  • die Integration in bestehende Brandschutzkonzepte des Gebäudes.

Elektrische Sicherheit

Folgende Normen legen Testmethoden für die elektrische Sicherheit fest:

  • IEC 61730: Anforderungen an die elektrische Sicherheit von PV-Modulen

  • IEC 61215: Tests für Isolationsfestigkeit und Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit und Temperaturwechseln

Umweltbeständigkeit

PV-Module müssen auch Umweltbedingungen wie UV-Strahlung, Temperaturzyklen und Feuchtigkeit standhalten. Dies wird durch Tests gemäss den entsprechenden IEC-Normen sichergestellt.

Zertifizierung und Kennzeichnung

PV-Module müssen durch anerkannte Prüfstellen zertifiziert sein und entsprechende Kennzeichnungen tragen:

  • Kennzeichnungen: CE-Kennzeichnung (Europa), TÜV-Siegel, IEC-Zertifikate

  • Internationale Prüfstellen: TÜV Rheinland, TÜV SÜD, VDE Testing and Certification Institute, Intertek, SGS

  • Schweizer Prüfstellen: Electrosuisse (ehemals SEV), Swiss TS (Technical Services)

Steuerliche Regelungen für Photovoltaik

Die steuerliche Behandlung von Solaranlagen ist kantonal geregelt und kann daher je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. Die wichtigsten Grundsätze sind:

Einkommenssteuer

Steuerabzug für Investitionskosten: In den meisten Kantonen können Privatpersonen die Investitionskosten für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden als Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen.

  • Abzugsfähig sind in der Regel die Nettoinvestitionen, also der Anlagepreis inklusive Mehrwertsteuer abzüglich der erhaltenen Einmalvergütung.

  • Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Kantonen. Erkundigen Sie sich deswegen vorab beim kantonalen Steueramt.

Besteuerung von Solarstrom: Die Besteuerung von Solarstrom ist kantonal unterschiedlich geregelt:

  • In den meisten Kantonen müssen nur noch die Netto-Einnahmen versteuert werden, also die Vergütung für die Stromrücklieferung abzüglich der eigenen Strombezugskosten.

  • In den Kantonen Genf (GE), Basel-Stadt (BS), Aargau (AG), Obwalden (OW) und Schwyz (SZ) müssen private PV-Betreiber weiterhin die Brutto-Solarstromvergütung als Einkommen versteuern.

  • Der selbst genutzte Solarstrom wird in den meisten Kantonen nicht besteuert, kann jedoch als Eigenmietwert berücksichtigt werden.

Mehrwertsteuer

Privatpersonen sind in der Schweiz grundsätzlich von der Mehrwertsteuer auf den Solartarif, also die Rücklieferung ans Netz, befreit, da sie nicht als gewerbliche Anbieter gelten.

Beim Kauf und der Installation der Solaranlage fällt jedoch Mehrwertsteuer an. Diese kann unter bestimmten Umständen von der Einmalvergütung abgezogen werden.

Vermögenssteuer

Solaranlagen auf Wohngebäuden werden in der Regel als Teil des Gebäudes zum Vermögen gerechnet und erhöhen den steuerbaren Vermögenswert. Die genaue Bewertung erfolgt durch die kantonalen Steuerbehörden.

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn Sie Ihre Solaranlage nicht anmelden?

Wenn Sie Ihre Solaranlage nicht korrekt anmelden, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  • Verlust der Förderung: Die Einmalvergütung wird nur ausbezahlt, wenn die Anlage rechtzeitig bei Pronovo angemeldet wurde.

  • Keine Vergütung für Rücklieferung: Das Elektrizitätswerk kann die Vergütung für eingespeisten Strom verweigern, wenn die Anlage nicht korrekt angemeldet ist.

  • Bussgeld: In einigen Kantonen kann die fehlende Meldung einer Solaranlage als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  • Probleme bei der Versicherung: Nicht angemeldete Anlagen sind möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt versichert.

Ist eine Solaranlage baubewilligungspflichtig?

Das hängt von der Art der Anlage und vom Kanton ab. In vielen Fällen sind „genügend angepasste" Dachanlagen bewilligungsfrei und müssen nur gemeldet werden. Fassadenanlagen, Anlagen in Schutzzonen oder an denkmalgeschützten Gebäuden können jedoch baubewilligungspflichtig sein. Welche Regelungen für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder kantonalen Baubehörde.

Wie melden Sie Ihre Solaranlage an?

Sie müssen Ihre Solaranlage an mehreren Stellen anmelden:

  1. Beim Elektrizitätswerk (EW) für den Netzanschluss und die Rücklieferung von Strom.

  2. Bei Pronovo, wenn Sie die Einmalvergütung beantragen möchten (Gesuch vor Baubeginn).

  3. Bei der Gemeinde/Baubehörde für das Meldeverfahren für bewilligungsfreie Anlagen.

  4. Beim Steueramt für steuerliche Abzüge und Deklaration.

Was passiert, wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht beim Elektrizitätswerk anmelden?

Kommen Sie der Anmeldepflicht nicht nach, erhalten Sie keinen Versicherungsschutz und keine Vergütung für die Rücklieferung von Strom. Zudem können je nach Kanton Bussgelder anfallen.

Wie gross darf eine Solaranlage sein ohne Baubewilligung?

Es gibt keine einheitliche Grenze nach Leistung (kW). Entscheidend ist, ob die Anlage „genügend angepasst" ist. Dachanlagen, die sich optisch dem Dach anpassen, sind in Bau- und Landwirtschaftszonen meist bewilligungsfrei und müssen nur gemeldet werden. Die genauen Kriterien sind kantonal geregelt.

Wann muss eine PV-Anlage angemeldet werden?
  • Vor Baubeginn: Gesuch für Einmalvergütung bei Pronovo

  • Vor Inbetriebnahme: Anmeldung beim Elektrizitätswerk

  • Nach Inbetriebnahme: Meldung bei der Gemeinde (je nach Kanton)

Können Sie Ihre PV-Anlage selber beim Elektrizitätswerk anmelden?

Ja, grundsätzlich können Sie die Anmeldung selbst vornehmen. In der Praxis übernimmt jedoch meist der Installationsbetrieb die Anmeldung beim Elektrizitätswerk, da technische Details und Unterlagen erforderlich sind.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Undine Tackmann hat sich bei Aroundhome auf den Energiebereich spezialisiert. Mit ihrer Expertise verfasst sie Artikel, die komplexe Energiethemen verständlich aufbereiten. Sie konzentriert sich auf nachhaltige Energielösungen und innovative Trends, um Leser:innen bei der Entscheidungsfindung für eine grünere Zukunft zu unterstützen.

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