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Gesetzliche Regelungen zur Solarthermie, die Sie kennen sollten

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Sie möchten Solarenergie zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung nutzen? Ob eine Solarthermieanlage zulässig und technisch geeignet ist, hängt unter anderem vom Standort, der Dachkonstruktion, dem Denkmalschutz, den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und der geplanten Nutzung ab. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen und technischen Punkte Sie beachten sollten.

Gesetzliche Regelungen Solarthermie
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Ist eine Baugenehmigung für Solarthermie nötig?

Ob eine Solarthermie-Anlage genehmigungspflichtig ist, entscheidet die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Im Allgemeinen gilt:

  • Genehmigungsfrei: Für Solarthermie-Anlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von Gebäuden benötigen Sie in allen Bundesländern keine Baugenehmigung.

  • Genehmigungspflichtig: Solarthermie-Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden oder in besonders geschützten Gebieten (z. B. Naturschutzgebieten) sowie Freiflächenanlagen sind in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Werden Dachanlagen aufgeständert, um den Neigungswinkel zu verändern, müssen Sie die Montage in manchen Bundesländern genehmigen lassen.

Wann gilt eine Genehmigungspflicht für aufgeständerte Solarthermie-Anlagen?

In Deutschland gibt es spezifische Bauhöhenbegrenzungen für aufgeständerte Solarthermie-Anlagen, die je nach Bundesland variieren. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind aufgeständerte Solarthermie-Anlagen genehmigungsfrei. In den anderen Bundesländern gilt folgendes:

Bundesland

Genehmigungspflicht für aufgeständerte Anlagen

Berlin

Auf Flachdächern, wenn sie eine Fläche von 10 m² und eine Höhe von 60 cm überschreiten.

Brandenburg

Auf Flachdächern, wenn die Anlage eine Fläche von 10 m² und eine Bauhöhe von 60 cm überschreitet.

Hamburg

Auf Flachdächern, wenn die Gesamtgröße 10 m² überschreitet.

Hessen

Auf Flachdächern, wenn die Gesamtgröße 10 m² überschreitet.

Nordrhein-Westfalen

Genehmigungspflichtig, wenn sie eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten.

Schleswig-Holstein

Genehmigungspflichtig, wenn sie eine Höhe von 2,75 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten.

Steht in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, dass Solaranlagen bei einer Nutzungsänderung des Gebäudes genehmigungspflichtig sind? Diese Formulierung ist nur für die gesetzlichen Vorgaben von Photovoltaikanlagen relevant.

Muss eine Solarthermie-Anlage angemeldet werden?

Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen müssen Solarthermieanlagen nicht bei der Bundesnetzagentur oder dem Finanzamt angemeldet werden, da sie keine Einspeisung von Energie ins öffentliche Netz vorsehen und somit keine Vergütungssysteme wie die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen.

Gesetzliche Vorgaben für Solarthermie in Ein- und Mehrfamilienhäusern

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere pauschale Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurde neu geregelt.

Für eine nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, gelten in bestehenden Gebäuden ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe. Vorgesehen sind

  • mindestens 10 Prozent ab 2029,

  • 15 Prozent ab 2030,

  • 30 Prozent ab 2035

  • und 60 Prozent ab 2040.

Zwischen dem 1. Januar 2029 und dem 31. Dezember 2034 kann diese Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch durch eine Solarthermieanlage erfüllt werden. Für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen gelten dafür mindestens 0,04 Quadratmeter Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche; bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind es 0,03 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche. Die konkrete Anrechnung muss fachkundig nachgewiesen werden.

Gebäudesituation

Relevanz der Solarthermie

Neubau

Keine pauschale Solarthermiepflicht aus den bisher genannten GEG-Vorschriften. Die aktuellen Anforderungen des GModG und weitere Landesvorgaben sind zu prüfen.

Bestehendes Wohngebäude mit neu eingebauter Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29.7.2026

Ab 2029 gelten gestaffelte Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe. Solarthermie kann bis Ende 2034 unter bestimmten Voraussetzungen als Erfüllungsoption dienen.

Bestehende Heizung ohne Austausch

Keine pauschale Pflicht zur Nachrüstung einer Solarthermieanlage allein aufgrund dieser Regelung.

Mehrfamilienhaus

Je nach Anzahl der Wohnungen gelten unterschiedliche Aperturflächen und Nachweisanforderungen.

Was ist eine Aperturfläche?

Die Aperturfläche bezeichnet die wirksame Öffnungs- beziehungsweise Absorberfläche eines Solarkollektors, durch die Sonnenstrahlung für die Wärmeerzeugung genutzt wird. Für gesetzliche oder förderrechtliche Nachweise ist die Aperturfläche nicht automatisch mit der gesamten sichtbaren Kollektor- oder Dachfläche gleichzusetzen. Massgeblich sind die technischen Angaben des Herstellers und die jeweils geltenden Rechts- oder Fördervorgaben.

Zertifizierung von Solarkollektoren

Für solarthermische Anlagen mit Flüssigkeiten als Wärmeträger gelten besondere Anforderungen an die Produktqualität und Zertifizierung. Nach der aktuellen Rechtslage müssen die eingesetzten Kollektoren oder das System grundsätzlich über das europäische Prüfzeichen Solar Keymark verfügen, solange und soweit keine vorrangige CE-Kennzeichnung nach europäischem Produktrecht vorgeschrieben ist. Für Förderprogramme können zusätzlich technische Mindestanforderungen und eine Aufnahme in eine Förderliste gelten.

  • CE-Kennzeichen: Dieses Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen entspricht.

  • Solar Keymark: Solar Keymark ist ein europäisches Zertifizierungszeichen für solarthermische Produkte. Die Zertifizierung basiert auf unabhängigen Prüfungen und einer Überwachung der Produktqualität.

Bau- und Brandschutzvorschriften bei Solarthermie

Bei der Installation von Solarthermie-Anlagen müssen Bau- und Brandschutzvorschriften strikt eingehalten werden, unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die Anlagen sicher und zuverlässig betrieben werden können.

Dazu zählen:

  • Statische Überprüfung: Vor der Installation muss eine statische Berechnung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Dach die zusätzlichen Lasten der Solaranlage aufnehmen kann. Dies ist besonders wichtig bei älteren Gebäuden oder in Regionen mit hoher Schneelast, wo zusätzliche Belastungen auftreten können​.

  • Brandschutz: Die Solarthermie-Anlage und ihre Befestigung müssen die geltenden Bau- und Brandschutzanforderungen erfüllen. Dabei können unter anderem Dachaufbau, Gebäudeklasse, Leitungsdurchführungen, Abstände, Brandwände und die verwendeten Bauprodukte eine Rolle spielen.

  • Verwendung schadstofffreier Materialien: Bei älteren Dächern sollte vor der Montage geprüft werden, ob schadstoffhaltige Baustoffe oder problematische Beschichtungen vorhanden sind. Werden solche Materialien bearbeitet, gelten besondere Schutz- und Entsorgungsvorschriften.

  • Denkmalschutzauflagen: Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Die Installation muss so erfolgen, dass das äußere Erscheinungsbild des Denkmals möglichst wenig beeinträchtigt wird. Oft sind Kompromisse erforderlich, wie z.B. die Verwendung von speziellen, weniger auffälligen Solarkollektoren​.

Dürfen Solarkollektoren auf jedem Dach angebracht werden?

Solarkollektoren dürfen nicht automatisch auf jedem Dach angebracht werden. Das Dach muss statisch geeignet, ausreichend tragfähig und in einem geeigneten baulichen Zustand sein. Neben Eigengewicht und Befestigung müssen auch Wind- und Schneelasten berücksichtigt werden. Zusätzlich sind Dachausrichtung, Verschattung, Leitungswege, Speichermöglichkeit, Denkmalschutz und gegebenenfalls die Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.

Bei älteren Dächern mit Asbestverdacht sollte vor der Planung eine fachkundige Asbesterkundung erfolgen. Asbesthaltige Dachplatten dürfen nicht einfach angebohrt oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen müssen nach den geltenden Gefahrstoffvorschriften und gegebenenfalls durch dafür qualifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden. Je nach Dachzustand kann ein Austausch des Daches vor der Installation sinnvoll oder erforderlich sein.

Die Kosten einer Solarthermie-Anlage liegen nicht nur in der Anfangsinvestition. Ist eine Genehmigung nötig, sollten Sie bis zu 1.000 Euro zusätzlich einplanen. Verzichten Sie darauf, obwohl Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie die Anlage im schlimmsten Fall wieder abbauen.

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Häufig gestellte Fragen

Ist Solarthermie anmeldungspflichtig?

Solarthermieanlagen müssen nicht bei der Bundesnetzagentur oder dem Finanzamt angemeldet werden, da sie keine Energie ins öffentliche Netz einspeisen.

Ist eine Solarthermieanlage genehmigungspflichtig?

Eine Solarthermie-Anlage ist in der Regel genehmigungsfrei, wenn sie auf Dachflächen installiert wird. Freiflächenanlagen hingegen sind in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern sind in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig.

Was sind die Voraussetzungen für Solarthermie?

Für die Installation von Solarthermieanlagen muss das Dach statisch in der Lage sein, die zusätzliche Last der Kollektoren sowie regionale Schnee- und Windlasten zu tragen. Zudem dürfen keine Asbestplatten auf dem Dach vorhanden sein. Eine ausreichende Sonneneinstrahlung am Standort ist ebenfalls notwendig, um eine effiziente Nutzung der Anlage zu gewährleisten.

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit über sechs Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.

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