Solarpflicht in Deutschland: Was gilt 2026 für Hausbesitzer:innen und was ändert sich ab 2027?
In Deutschland wurden im Juli 2026 erstmals bundesweite Vorgaben für Solaranlagen beschlossen. Die Solarpflicht nach § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird ab 2027 schrittweise eingeführt und gilt für neue private Wohngebäude ab 2030. Die Bundesländer dürfen weiterhin strengere Anforderungen festlegen, etwa bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen. Erfahren Sie, wann die Solarpflicht für Ihr Gebäude gilt und welche Ausnahmen möglich sind.
Was bedeutet eine Solarpflicht?
Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, eine Solaranlage zu installieren.
Häufig greift die Solarpflicht
beim Neubau von Wohngebäuden oder Gewerbegebäuden oder
bei Bestandsgebäuden, wenn eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird.
Gibt es eine bundesweite Solarpflicht?
Ja, aber nicht für alle Wohnhäuser. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die bundesweiten Pflichten starten ab 2027 schrittweise. Zunächst gilt die Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche.
Für private Hauseigentümer:innen sind im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:
Neue Wohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2030 bundesweit mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
Bestehende Wohnhäuser müssen nach dem GModG nicht automatisch nachgerüstet werden.
Eine Dachsanierung löst bundesrechtlich nicht automatisch eine Solarpflicht aus.
Die Bundesländer dürfen strengere Regeln festlegen.
Was ändert sich durch das GModG ab 2027?
Für private Wohngebäude ändert sich 2027 zunächst nichts. Die neuen bundesweiten Vorgaben durch das Gebäudemodernisierungsgesetz betreffen zunächst nur Nichtwohngebäude und werden schrittweise eingeführt. Erst ab dem 1. Januar 2030 gilt die bundesweite Solarpflicht auch für neue Wohngebäude.
Was gilt für neue Wohnhäuser laut GModG?
Ab dem 1. Januar 2030 müssen neue Wohngebäude unabhängig von ihrer Größe mit einer Solarenergieanlage ausgestattet werden. Das betrifft zum Beispiel Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.
Dabei muss schon bei der Planung das Solarpotenzial des Gebäudes berücksichtigt werden. Das Dach sollte also so gestaltet sein, dass eine Solaranlage später installiert werden kann. Diese Vorgabe wird auch als „Solar-ready“ bezeichnet.
Vor dem 1. Januar 2030 gelten in den Bundesländern gegebenenfalls die eigenen Solarpflichten und frühere Fristen für Wohngebäude. Siehe dazu die Übersicht „In welchen Bundesländern gibt es bereits 2026 eine Solardachpflicht?”.
Was gilt für bestehende Wohnhäuser laut GModG?
Das GModG verpflichtet Eigentümer:innen bestehender Wohnhäuser nicht automatisch zur Nachrüstung. Auch eine grundlegende Dachsanierung löst bundesrechtlich keine Solarpflicht aus. Dies wird sich voraussichtlich auch ab 2030 nicht ändern.
Allerdings können die Bundesländer strengere Vorgaben machen. In einigen Ländern ist eine Solaranlage bei einer umfassenden Dachsanierung bereits vorgeschrieben. Prüfen Sie deshalb vor Beginn der Arbeiten die Regelung Ihres Bundeslandes.
Was gilt für Gewerbegebäude und Parkplätze laut GModG?
Neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche müssen ab 2027 bundesweit eine Solaranlage erhalten. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude kann die Pflicht ab 2028 greifen.
Ab 2030 gilt die bundesweite Regelung außerdem für neue überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen. Für größere Parkplätze können die Bundesländer zusätzliche Vorgaben festlegen.
In welchen Bundesländern gibt es bereits 2026 eine Solardachpflicht?
Aktuell haben mehrere Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Region:
Stand: 28.04.2026
Aktuelle Informationen der Bundesländer zur PV-Pflicht
Für wen gilt die Solarpflicht?
Je nach Bundesland gilt die Solarpflicht für verschiedene Gebäudetypen und Bauvorhaben. Dazu zählen private Wohnhäuser, Gewerbeflächen und Parkplätze. Die genauen Anforderungen, Ausnahmen und Fristen variieren stark.
Neue Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2030 gilt die bundesweite Solarpflicht. Einige Bundesländer haben bereits frühere Solarpflichten.
Bestehende Wohngebäude: Das GModG verlangt keine automatische Nachrüstung. Eine Pflicht bei einer Dachsanierung kann sich jedoch aus dem Landesrecht ergeben.
Neue Nichtwohngebäude: Ab dem 1. Januar 2027 gilt die bundesweite Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Laut Landesrecht können Solarpflichten schon in 2026 gelten.
Bestehende Nichtwohngebäude: Für bestimmte Gebäude ab 500 m² kann ab 2028 eine Solarpflicht gelten, wenn größere anzeigepflichtige Änderungen vorgenommen werden. Solarpflichten können laut Landesrecht schon in 2026 gelten.
Parkplätze: Ab 2030 gilt die bundesweite Pflicht für neue überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen. Die Bundesländer können zusätzliche Vorgaben für Parkplätze machen.
Kommunen: Zusätzlich können örtliche Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne relevant sein.
Wird Photovoltaik Pflicht beim Neubau?
Ja, ab dem 1. Januar 2030 gilt die bundesweite Solarpflicht für neue Wohngebäude unabhängig von ihrer Größe.
In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und weiteren Ländern können bereits früher eigene Vorgaben gelten.
Wird Photovoltaik Pflicht bei einer Dachsanierung?
Eine Dachsanierung an einem bestehenden Wohnhaus löst nach dem GModG nicht automatisch eine Solarpflicht aus.
Das Landesrecht kann jedoch eine PV-Anlage verlangen, wenn das Dach umfassend erneuert oder erweitert wird. Dazu gehören aktuell Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Wird Photovoltaik Pflicht bei Altbauten?
Bestehende Wohngebäude müssen nach dem GModG nicht automatisch mit einer Solaranlage nachgerüstet werden.
Eine Pflicht kann sich aber aus dem Landesrecht ergeben. Das gilt beispielsweise für Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen.
Wird Photovoltaik Pflicht auf Gewerbebauten?
Ja, für neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche gilt ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweite Solarpflicht. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche kann die Pflicht ab 2028 greifen, wenn größere Änderungen am Gebäude vorgenommen werden.
In mehreren Bundesländern gilt bereits in 2026 eine Solarpflicht für Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude. Dazu gehören beispielsweise Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Wird Photovoltaik Pflicht auf Parkplätzen?
Ab dem 1. Januar 2030 müssen neue überdachte Parkplätze, die direkt an ein Gebäude angrenzen, mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Für bestehende Parkplätze gilt nach dieser bundesweiten Regelung keine automatische Nachrüstungspflicht.
In mehreren Bundesländern besteht bereits eine in 2026 Solarpflicht für größere, öffentliche Parkplätze. Dazu gehören Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hessen.
Welche Ausnahmen gibt es von der Solarpflicht?
Nach § 106 GModG kann die Pflicht entfallen, wenn die Installation technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Weitere Ausnahmen gelten unter anderem bei bestimmten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowie für Bundesgebäude und Liegenschaften, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen. Die konkreten Nachweise und Antragsfristen hängen von der jeweiligen Regelung ab.
Warum ist eine Solarpflicht sinnvoll?
Eine Solarpflicht beschleunigt die Energiewende, indem sie Dachflächen für die Solarstromerzeugung nutzt und so den CO₂-Ausstoß verringert. Der Bund unterstützt PV-Anlagen mit Steuererleichterungen und zinsgünstigen KfW-Krediten. Viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme für Solaranlagen, Speicher und Balkonkraftwerke.
Vorteile einer Photovoltaik-Pflicht
Beschleunigung der Energiewende und großflächiger Ausbau erneuerbarer Energien
Reduzierung von CO₂-Emissionen zur Bekämpfung des Klimawandels
größere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und externen Energieversorgern
Immobilienwertsteigerung und langfristig günstigere Energiekosten
bessere Vorbereitung auf Elektromobilität und Wärmepumpe
Anreize zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Nachteile einer Photovoltaik-Pflicht
finanzielle Belastung für Eigentümer:innen
möglicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit
zusätzlicher Prüf- und Planungsaufwand
Risiko, dass Dachsanierungen wegen zusätzlicher Kosten aufgeschoben werden
Verwaltungsaufwand für Umsetzung und Überwachung
Kritik an einer Solardachpflicht in Deutschland
Die häufigste Kritik an der Solarpflicht betrifft die zusätzlichen Kosten für Eigentümer:innen. Bei Neubauten rentiert sich die Investition durch steigende CO₂-Preise meist schneller, während Bestandsgebäude oft eine Doppelbelastung treffen. Bei bestehenden Häusern können zudem die Dachstatik, der Zählerschrank oder der Netzanschluss weitere Investitionen erfordern.
Doch es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote: Zinsgünstige KfW-Kredite, Steuererleichterungen und Ausnahmen bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit entlasten Eigentümer:innen. Viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme.
Langfristig profitieren Sie bei einem hohen Eigenverbrauch des Solarstroms durch sinkende Energiekosten. Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie und können auch Zukunftstechniken nutzen wie das Laden eines Elektroautos mit eigenem Solarstrom. Somit ist die Solarpflicht auch eine Chance für eine zukunftssichere Immobilie.
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Häufig gestellte Fragen
Werden Solaranlagen für Hausbesitzer:innen Pflicht?
Eine Solaranlage wird nicht für alle Hausbesitzer:innen pauschal Pflicht. Das GModG schreibt jedoch ab dem 1. Januar 2030 eine bundesweite Solarpflicht für neu errichtete Wohngebäude vor.
Für bestehende Wohnhäuser sieht das Bundesrecht keine automatische Nachrüstungspflicht vor. Je nach Bundesland kann jedoch bereits im Jahr 2026 eine Solarpflicht für Neubauten, Dachsanierungen oder bestimmte Umbauten gelten. Zusätzlich können kommunale Regelungen hinzukommen.
Wann müssen Sie eine Solaranlage einbauen?
Dies ist abhängig von der Gebäudeart, dem Bauvorhaben und dem Standort. Gemäß § 106 GModG gilt jedoch ab dem 01.01.2030 bundesweit eine Solarpflicht für neu errichtete Wohngebäude.
Wenn in Ihrem Bundesland bereits heute eine Solardachpflicht für private Wohngebäude gilt, kann es sein, dass Sie bei der Neuerrichtung eines Hauses oder der Dachsanierung eines Bestandsgebäudes eine Solaranlage installieren müssen.
Welche Alternativen zur Photovoltaikanlage können die Solarpflicht erfüllen?
Gemäß § 106 GModG wird allgemein von einer „Solarenergieanlage“ gesprochen und es wird nicht ausschließlich Photovoltaik vorgeschrieben. Mögliche Lösungen sind daher Photovoltaik, Solarthermie oder eine Kombination aus beiden. Die konkreten Anforderungen an Technologie, Fläche und Leistung können sich jedoch aus weiteren gesetzlichen Vorgaben sowie dem jeweiligen Landesrecht ergeben.
In den Bundesländern können beispielsweise Solarfassaden, Anlagen auf Garagen oder Carports sowie weitere Lösungen als Erfüllungsoption vorgesehen sein. Teilweise können auch Pacht- oder Contracting-Modelle genutzt werden. Die genauen Anforderungen und Anrechnungsfaktoren unterscheiden sich und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es eine Pflicht für Solarthermie in Deutschland?
Eine eigenständige, bundesweite Solarthermie-Pflicht gibt es nicht. Je nach Regelung kann Solarthermie jedoch als Solarenergieanlage oder als Alternative zur Photovoltaik zur Erfüllung einer Solarpflicht infrage kommen.
Ob Solarthermie ausreicht, hängt von den jeweiligen Bundes- oder Landesregelungen ab. Entscheidend können dabei die erforderliche Fläche, die Nutzung der Anlage und die technischen Vorgaben sein. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Regelungen in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin der Fall.
Kann die Solarpflicht durch ein Pachtmodell erfüllt werden?
Das GModG schreibt nicht zwingend vor, dass Eigentümer:innen die Anlage selbst kaufen und betreiben müssen. Je nach Regelung kann auch ein Pacht- oder Contracting-Modell mit einem externen Dienstleister umgesetzt werden.
Der Dienstleister übernimmt dabei beispielsweise die Planung, Installation und den Betrieb der Anlage. Ob das Modell die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sollte vorab mit einer Fachfirma und der zuständigen Behörde geklärt werden.