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Immobilienmakler in Küssnacht und Umgebung

Logo von Bamert Real Estate GmbH
Bamert Real Estate GmbH
6300 Zug
4,92 / 5 (3 Bewertungen)
Immobilienverkauf

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Relevante Bewertung

freundlich und kompetent

Logo von newprop AG
newprop AG
6343 Rotkreuz
4,5 / 5 (19 Bewertungen)
Immobilienverkauf

Mit Leidenschaft und Innovationen zum bestmöglichen Verkauf Ihrer Immobilie. In den Regionen rund um Zug, Zürich, Luzern und Schwyz unterstützen und begleiten wir unsere Kunden in allen Lebenslagen, bei allen Themen rund um den Verkauf von Immobilien.   Die Kombination aus Online-Marketing und Immobilienverkauf gibt uns einen wesentlichen Vorteil gegenüber “klassischen Immobilienmaklern”, wodurch wir für Immobilienverkäufer in der Regel grössere Reichweiten und somit mehr Kundenanfragen generieren können, was wiederum in vielen Fällen zu einem höheren Verkaufspreis der Immobilie führt.   Bei Fragen oder für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.   Wir freuen uns auf Sie!

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Logo von MIDOMA AG
MIDOMA AG
6210 Sursee
4,41 / 5 (90 Bewertungen)
Immobilienverkauf

MIDOMA ist der bodenständige Premium-Dienstleister für die ganzheitliche Vermarktung und die Bewertung von Immobilien. Wir bieten einen umfassenden und innovativen Service, welcher über die klassische Immobilienvermittlung hinausgeht. Die Immobilienvermarktung wird im Gesamtkontext unserer Kunden betrachtet. Unsere Kunden sind jederzeit über den Stand der Arbeit informiert. Termine werden eingehalten, Pünktlichkeit und eine offene Kommunikation stehen an oberster Stelle. • Serviceorientiert: Wir betreuen unsere Kunden ganzheitlich und übernehmen für Sie die Aufgaben der Bewertung & Vermarktung, damit Sie nur einen Ansprechpartner brauchen • Fokussiert: Auf Wunsch erhalten Sie einen Rundum-Service, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft oder Ihre Familie konzentrieren können • Vertrauenswürdig: Wir legen grossen Wert auf den Aufbau von partnerschaftlichen Beziehungen, damit ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis entsteht • Zuverlässig: Unsere Mitarbeitende werden stetig weiterge bildet, damit Sie den bestmöglichen Service erhalten MIDOMA bedeutet auf lateinisch „mein Domizil“ Somit haben wir schon bei der Gründung nichts dem Zufall überlassen und unser Kerngeschäft ins Zentrum gestellt. Besuchen Sie uns auf www.midoma.ch

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Was prägt Angebot und Nachfrage in Küssnacht aktuell?

Für Eigentümer/-innen, die einen Immobilienverkauf in Küssnacht planen, ist die Ausgangslage grundsätzlich günstig: Studien zum Kanton Schwyz weisen einen klaren Nachfrageüberhang aus, und Küssnacht zählt zu den hochpreisigen Gemeinden in der Region. Die Zahl der Kaufinteressent/-innen liegt deutlich über dem verfügbaren Angebot.

  • Nachfrageüberhang: Im Kanton Schwyz werden für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen überdurchschnittliche Preissteigerungen und viele Suchabos bei gleichzeitig wenig Inseraten registriert. Für Sie bedeutet dies, dass gut vorbereitete Verkaufsobjekte in Küssnacht häufig auf mehrere ernsthafte Interessent/-innen treffen.

  • Teure Gemeinde in Innerschwyz: Ausgewertete Inserate zeigen, dass Küssnacht im kantonalen Vergleich zu den teureren Gemeinden gehört. Diese Einordnung ist für Ihren Immobilienverkauf wichtig, weil Käufer/-innen hier eher mit höheren Quadratmeterpreisen rechnen und entsprechend anspruchsvoll auf Lage und Qualität achten.

  • Knappes Bauland: Das revidierte Baureglement und der Zonenplan Siedlung (Stand 20.04.2026) begrenzen die bebaubaren Flächen klar. Besonders in Wohnzonen reduzieren die Ausweisung von Gewässerräumen und Gefahrenzonen die Entwicklungsmöglichkeiten und verstärken die Angebotsknappheit.

  • Unterschiedliche Lagequalitäten: Teilgebiete wie Seebodenalp oder Haltikon sind durch detaillierte Änderungspläne mit Gewässerraum- und Gefahrenzonenüberlagerungen erfasst. Solche planerischen Vorgaben führen dazu, dass Objekte mit freier Bebaubarkeit besonders gesucht sind, während stärker eingeschränkte Lagen differenziert bewertet werden.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Küssnacht?

Neben der generellen Marktlage entscheidet bei einem Immobilienverkauf in Küssnacht vor allem, welche Nutzung eine Käuferschaft künftig realisieren darf und wie der bauliche Zustand eingeschätzt wird. Diese Punkte sollten Sie vor der Preisfindung gezielt prüfen.

  • Zonenplan und Nutzungsreserven: Das Baureglement und der Zonenplan Siedlung (Stand 2026) legen fest, ob ein Grundstück in einer Wohn-, Kern- oder anderen Zone liegt und welche Ausnützung möglich ist. Liegt noch Ausbaupotenzial vor, erhöht dies häufig die Attraktivität für Käufer/-innen, während ausgeschöpfte oder restriktive Zonen die Zielgruppe einschränken.

  • Lage im Gewässerraum oder in Gefahrenzonen: Im festgelegten Gewässerraum sind rechtmässig bestehende Bauten zwar geschützt, Erweiterungen oder Neubauten sind aber in der Regel nicht zulässig. In solchen Bereichen – und in ausgewiesenen Gefahrenzonen – ist die künftige Entwicklung stark begrenzt, was Preisvorstellungen und Vermarktungsstrategie direkt beeinflusst.

  • Bauzustand und Energieeffizienz: Der bauliche Zustand, ein allfälliger Sanierungsstau und der Energieverbrauch wirken sich auf Verhandlungsposition und Zielgruppe aus. Ein Energieausweis wie der GEAK, der je nach Objektgrösse typischerweise etwa 450–650 CHF kostet, hilft Käufer/-innen und Finanzierungsinstituten, den energetischen Standard Ihres Hauses einzuordnen.

  • Lagebezogene Risiken: Bundesrecht und aktuelle Gerichtsurteile werten auch geologische Risiken oder Gefährdungen als mögliche Mängel. In Küssnacht sind Grundstücke nahe Gewässern oder Gefahrenzonen deshalb besonders sorgfältig zu dokumentieren; bekannte Risiken sollten Sie vor dem Verkauf offenlegen.

Wie läuft ein Immobilienverkauf in Küssnacht typischerweise ab?

  1. Sie sichten Unterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne und alte Baubewilligungen und prüfen den aktuellen Zonenplan inklusive Gewässerraum- und Gefahrenzonenüberlagerungen für Ihr Grundstück.

  2. Auf dieser Basis lassen Sie eine Marktwerteinschätzung vornehmen, etwa durch eine/n lokale/n Immobilienmakler/-in oder ein Gutachten; dabei werden die starke Nachfrage im Bezirk und die planerischen Einschränkungen berücksichtigt.

  3. Anschliessend erstellen Sie ein Exposé mit Grundrissen, Energieangaben (z. B. GEAK) und Informationen zur Bebaubarkeit und wählen passende Vermarktungskanäle für Küssnacht und die Region Innerschwyz.

  4. Während der Besichtigungen beantworten Sie Fragen zur Bausubstanz, zu bekannten Mängeln und zur Möglichkeit von Umbauten im Rahmen des Baureglements; Interessent/-innen legen idealerweise Finanzierungsbestätigungen vor.

  5. Nach Einigung über Preis und Konditionen bereitet das Notariat Küssnacht den Kaufvertrag vor, inklusive Regelung von Dienstbarkeiten, Pfandentlassungen und allfälligen Mutationsplänen.

  6. Nach der öffentlichen Beurkundung meldet das Notariat den Verkauf an die Steuerverwaltung, der Eintrag im Grundbuch erfolgt beim Grundbuchamt Küssnacht; von der Vorbereitung bis zur Eintragung vergehen erfahrungsgemäss etwa zwei bis sechs Monate.

Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Küssnacht kennen?

Beim Immobilienverkauf in Küssnacht spielen neben dem Kaufvertrag insbesondere die Grundstückgewinnsteuer, die Rolle des Notariats und Ihre Haftung für Mängel eine zentrale Rolle. Diese Aspekte sollten Sie früh in Ihre Planung einbeziehen.

  • Grundstückgewinnsteuer statt Handänderungssteuer: Im Kanton Schwyz wird keine kantonale Handänderungssteuer erhoben. Dafür unterliegt der erzielte Gewinn der Grundstückgewinnsteuer mit einem progressiven Tarif; die ersten 2'000 CHF sind steuerfrei, Zuschläge bei kurzer Besitzdauer und deutliche Reduktionen bei langer Haltedauer beeinflussen Ihre Nettorendite.

  • Zahlungsmodalitäten und Sicherstellungen: Die kantonale Steuerverwaltung veranlagt die Grundstückgewinnsteuer, die in der Regel innert rund 30 Tagen nach Veräusserung zu zahlen ist. Notariat und Grundbuchamt Küssnacht können Sicherstellungen verlangen, bevor eine Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird.

  • Notar- und Grundbuchgebühren: Für die öffentliche Beurkundung und den Grundbucheintrag fallen Gebühren an, die je nach Kanton und Objektumfang oft im Bereich von etwa 0,1–0,5 Prozent des Kaufpreises liegen. Wer diese Kosten trägt, wird im Kaufvertrag zwischen Käufer/-in und Verkäufer/-in vereinbart.

  • Haftung für Mängel nach OR: Nach Obligationenrecht haften Verkäufer/-innen für zugesicherte Eigenschaften und erhebliche Mängel; bei Gebäuden beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Bei absichtlichem Verschweigen relevanter Mängel greift ein vertraglicher Haftungsausschluss nicht, weshalb Sie bekannte Schäden oder Risiken offen dokumentieren sollten.

  • Besonderheiten bei Neubauten: Die Revision des Obligationenrechts stärkt ab 2026 die Rechte von Käufer/-innen von Neubauten, etwa durch zwingende Nachbesserungsansprüche. Wenn Sie ein neu erstelltes Objekt in Küssnacht veräussern, sind vertragliche Haftungsbegrenzungen dadurch nur eingeschränkt möglich und eine saubere Bau- und Mängeldokumentation besonders wichtig.

Gelten besondere planerische Vorgaben beim Verkauf von Grundstücken in Küssnacht?

Für den Verkauf von Bauland und Liegenschaften in Küssnacht sind die jüngsten Anpassungen von Baureglement und Zonenplan entscheidend, weil sie die künftige Nutzung und damit den Wert eines Grundstücks bestimmen. Diese Vorgaben sollten Sie vor einem Verkauf genau kennen.

  • Aktualisiertes Baureglement und Zonenplan: Das Baureglement und der Zonenplan Siedlung mit Stand 20.04.2026 definieren die Grundnutzungen (z. B. Wohnzonen, Kernzonen) sowie Überlagerungen wie Gewässerräume und Gefahrenzonen. Für Käufer/-innen ist wichtig, ob auf Ihrem Grundstück weitere Ausnützung möglich ist oder ob die Ausnützungsziffer bereits ausgeschöpft ist.

  • Zone Gewässerraum: Im festgelegten Gewässerraum sind bestehende rechtmässige Bauten geschützt, grössere Erweiterungen oder neue Gebäude sind hingegen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Landwirtschaftliche Nutzung bleibt möglich, unterliegt aber strengen Verboten beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln – ein Punkt, der für Verkaufsobjekte mit Landwirtschaftsflächen relevant ist.

  • Detaillierte Pläne für Seebodenalp und Haltikon: Änderungspläne im Massstab 1:2'500 legen für Teilgebiete wie Seebodenalp und Haltikon Gewässerräume (GWÜ) und Gefahrenzonen parzellenscharf fest. Befindet sich Ihr Grundstück in einem dieser Bereiche, sollten Sie die Einschränkungen (z. B. beschränkte Neubau- oder Erweiterungsmöglichkeiten) in der Verkaufsdokumentation transparent machen.

  • Kommunale Liegenschaften und Umzonung: Bei Verkäufen von Bezirksliegenschaften entscheidet die Bezirksgemeinde über den Erwerb oder die Veräusserung, häufig auf Basis einer Botschaft mit vorgängiger öffentlicher Auflage. Solche Geschäfte sind oft an die rechtskräftige Umzonung oder Anpassungen im Kernzonenplan geknüpft; für private Verkäufer/-innen ist dies insbesondere dann relevant, wenn benachbarte Gemeindeflächen oder geplante Umzonungen die Wahrnehmung und Entwicklungschancen ihres eigenen Grundstücks beeinflussen.

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