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Immobilienmakler in Murten und Umgebung

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Immoseeker AG
3280 Murten
4,49 / 5 (46 Bewertungen)
Immobilienverkauf

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Dr.Meyer Immobilien AG
3018 Bern
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Immobilienverkauf

Zwischen vier Wände und ein Dach passen viele Träume. Was auch immer Sie mit Ihrer Immobilie verbinden – ein Platz zum Leben, eine Investition oder ein Gemeinschaftsprojekt – Dr.Meyer begleitet Sie bei der Erfüllung Ihres Traums. Auch wenn Ihre Ziele anspruchsvoll sind: Gemeinsam machen wir mehr aus Ihrer Immobilie.

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La Poya Immobilière Sàrl - RE/MAX Poya - Freiburg
1700 Fribourg
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Immobilienverkauf

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Was prägt Angebot und Nachfrage in Murten aktuell?

Für Eigentümer/-innen, die einen Immobilienverkauf in Murten planen, ist der lokale Markt im Seebezirk von knappen Leerständen und stabiler Nachfrage geprägt. Die Kleinstadt mit 9'630 Einwohner/-innen (Stand 2025) weist verschiedene Teilmärkte auf – von der Kernstadt bis zu den eingemeindeten Ortsteilen.

  • Bevölkerung & Sprache: In Murten überwiegt Deutsch (rund 82 %), gefolgt von Französisch (etwa 15 %). Diese Zweisprachigkeit erweitert die Käuferzielgruppe und beeinflusst sowohl die Vermarktungssprache als auch die Unterlagen.

  • Leerstand & Angebot: Die kantonale Leerstandsquote von 1.16 % (2024) deutet auf ein begrenztes Angebot hin. Für Häuser und Eigentumswohnungen resultiert daraus eine tendenziell verkäuferfreundliche Situation.

  • Gemeindestruktur: Neben der Kernstadt gehören Ortsteile wie Galmiz, Lurtigen sowie Jeuss/Salvenach zur Gemeinde. Unterschiedliche Zonennutzungspläne und Gemeindebaureglemente in diesen Bereichen schaffen eigene Teilmärkte, etwa für Einfamilienhäuser oder Bauland.

  • Preisdynamik: Auswertungen für den Bezirk See zeigen steigende Transaktionspreise und Zuwächse von rund 3 % im Vergleichszeitraum. Für Sie bedeutet dies, dass eine realistische Preisfindung zentral ist, um die hohe Nachfrage gezielt zu nutzen.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Murten?

Neben der allgemeinen Marktlage bestimmen in Murten vor allem baurechtliche Rahmenbedingungen, der energetische Zustand und die Qualität der Dokumentation, wie gut sich ein Objekt verkaufen lässt. Wenn Sie diese Punkte frühzeitig klären, verbessern Sie Ihre Ausgangslage deutlich.

  • Lage im Seebezirk: Ob Ihre Liegenschaft in der historischen Kernstadt oder in Ortsteilen wie Galmiz oder Lurtigen liegt, prägt Zielgruppen, Erreichbarkeit und spätere Nutzungsmöglichkeiten.

  • Baurecht & Reserven: Zonennutzungspläne und Gemeindebaureglemente definieren Nutzung, Ausnützungsziffer, Gebäudehöhen und Abstände. Zusätzliche Ausnützungsreserven oder strenge Vorgaben wirken sich direkt auf das Wertpotenzial aus.

  • Zustand & Energieeffizienz: Ein aktueller Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist im Kanton Freiburg beim Verkauf obligatorisch. Ein guter energetischer Standard und nachvollziehbare Sanierungen erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie für Käufer/-innen und finanzierende Banken.

  • Kulturgüterschutz & Ortsbild: Inventarisierte oder geschützte Gebäude, etwa gemäss Gemeindebaureglementen oder KGS‐Inventar, unterliegen strengeren Umbauauflagen. Begrenzte Eingriffsmöglichkeiten beeinflussen deshalb sowohl den Käuferkreis als auch die Preisvorstellungen.

  • Unterlagenqualität: Vollständige Pläne, Flächenangaben, Bewilligungen und Versicherungsnachweise schaffen Vertrauen und verkürzen Verhandlungen, da zentrale Fragen bereits dokumentiert sind.

Typischer Ablauf beim Verkauf eines Hauses in Murten

Der Verkauf einer Liegenschaft in Murten folgt einem klaren Ablauf mit kantonalen und kommunalen Besonderheiten. Wenn Sie diese Reihenfolge berücksichtigen, reduzieren Sie das Risiko von Verzögerungen im weiteren Prozess.

  1. Aktuellen, beglaubigten Grundbuchauszug beim Grundbuchamt des Seebezirks bestellen (Gebühr ca. 20 CHF, Bearbeitungszeit typischerweise zwei Arbeitstage).

  2. Obligatorischen GEAK durch eine zertifizierte Fachperson erstellen lassen und die energetische Einstufung für das Verkaufsdossier sichern.

  3. Weitere Unterlagen zusammenstellen: Kataster-/Situationsplan, Grundrisse und Flächen, Nachweise zu Baubewilligungen, Gebäudeversicherung sowie Liste der Renovationen.

  4. Verkaufsstrategie und Angebotspreis definieren – basierend auf dem Marktumfeld im Seebezirk und einer fundierten Bewertung; optional Zusammenarbeit mit einem regional erfahrenen Makler (üblich sind rund 2–3 % Provision zuzüglich Mehrwertsteuer).

  5. Exposé erstellen, Werbung schalten und Besichtigungen organisieren; Kaufinteressenten erhalten das vollständige Dossier zur Prüfung und zur Finanzierungsklärung.

  6. Verhandlungen führen und sich ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Käuferbank zusichern lassen, um das Zahlungsrisiko zu minimieren.

  7. Kaufvertrag beim zuständigen Notariat öffentlich beurkunden lassen; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Eigentumsübertragung.

  8. Eintragung des neuen Eigentums im Grundbuch des Seebezirks veranlassen, Zahlung abwickeln und die Immobilie mit Protokollierung der Zählerstände und Schlüsselübergabe übergeben.

Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Murten kennen?

Beim Immobilienverkauf in Murten spielen neben dem Zivilrecht vor allem kantonale Steuerregeln und die Pflicht zum GEAK eine zentrale Rolle. Wenn Sie diese Rahmenbedingungen von Beginn an einkalkulieren, vermeiden Sie spätere Überraschungen.

  • Öffentliche Beurkundung & Grundbuch: Grundstückkaufverträge müssen öffentlich beurkundet werden; Eigentum geht in der Regel erst mit der Eintragung im Grundbuch des Seebezirks über. Ohne diesen Eintrag wird der Käufer rechtlich nicht Eigentümer.

  • Grundstückgewinnsteuer: Im Kanton Freiburg wird der Gewinn aus dem Verkauf separat besteuert (Erlös minus Anschaffungs- und Anlagekosten). Die Steuer hängt stark von der Haltedauer ab; mit zunehmender Besitzdauer sinkt der Steuersatz. Die Gemeinde erhebt zusätzlich einen Zuschlag von 60 % auf die kantonale Steuer, Gewinne unter 6'000 CHF pro Jahr bleiben steuerfrei.

  • Steuererklärung & Nachweise: Für die Grundstückgewinnsteuer ist eine eigene Steuererklärung erforderlich. Abzugsfähig sind unter anderem werterhöhende Investitionen, Notariats‐ und Grundbuchkosten sowie Maklerhonorare – vorausgesetzt, Sie können diese mit Originalquittungen belegen.

  • Weitere Abgaben & Kosten: Neben der Grundstückgewinnsteuer fallen je nach Kanton und Gemeinde Handänderungssteuern, Notariats‐ und Grundbuchgebühren (üblich sind Grössenordnungen von etwa 0.1–0.5 % des Kaufpreises) sowie eine allfällige Maklerprovision von meist 2–3 % plus Mehrwertsteuer an.

  • Sachgewährleistung & Risiken: Als Verkäufer/-in haften Sie nach Obligationenrecht grundsätzlich für Mängel, insbesondere versteckte. Unvollständige oder unklare Angaben zu Bauschäden, bewilligungspflichtigen Umbauten oder Leitungsrechten können zu späteren Streitigkeiten und Kosten führen.

Gelten besondere baurechtliche Vorgaben in Murten?

Baurechtliche Rahmenbedingungen beeinflussen in Murten direkt die Attraktivität und das Entwicklungspotenzial einer Liegenschaft. Für Käufer/-innen sind sie oft entscheidend, weshalb Sie diese Vorgaben vor dem Immobilienverkauf kennen sollten.

  • Zonenpläne & Gemeindebaureglemente: Für Murten und Ortsteile wie Galmiz, Lurtigen oder Jeuss/Salvenach regeln Zonennutzungspläne und Gemeindebaureglemente Nutzung, Ausnützungsziffer (GFZ), Gebäudehöhen, Abstände, Parkierungsanforderungen sowie Ortsbild- und Denkmalschutz.

  • Ortsplanungsrevision Galmiz: In Bereichen wie Galmiz laufen Ortsplanungsrevisionen mit neuen Zoneneinteilungen und Schutzlisten. Solche Änderungen können Überbauungsrechte, Umbauauflagen und damit den Wert oder die Vermarktbarkeit eines Grundstücks beeinflussen.

  • Inventarisierte und geschützte Objekte: Gemeindebaureglemente und das kantonale KGS‐Inventar führen geschützte Gebäude auf. Für diese Objekte ist bei Baugesuchen eine Mitwirkung des kantonalen Service des biens culturels vorgesehen; der Schutz kann sich auf Aussen‐ und Innenbereiche sowie das Umfeld erstrecken.

  • Baubewilligungsverfahren & FRIAC: Baugesuche in Murten werden digital über die kantonale Plattform FRIAC eingereicht, die Dossiers an die zuständigen Fachstellen weiterleitet. Für Käufer/-innen ist wichtig zu wissen, dass grössere Umbauten an strenge Prüfungen – etwa zu Energie, Ortsbild oder Barrierefreiheit – geknüpft sind.

  • Barrierefreiheit und Energieauflagen: Im Kanton Freiburg prüft eine Fachstelle die Einhaltung von Barrierefreiheits‐ und Energieanforderungen bei bedeutenden Neu- und Umbauten. Wenn Ihr Objekt nur eingeschränkt anpassbar ist, wirkt sich dies auf die Planungsspielräume aus, die Interessenten in ihre Kaufentscheidung einbeziehen.

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