Haus schätzen lassen – Worauf Sie achten sollten
Wollen Sie Ihr Haus verkaufen, ist es wichtig, möglichst genau zu wissen, was das Objekt wert ist. Schliesslich bedeutet ein zu geringer Preis, dass Sie Verlust machen. Ein zu hoher Preis wird Kaufinteressent/-innen dagegen abschrecken. Wer kann Ihr Haus schätzen und welche Kriterien sind dabei relevant?
Wer kann den Hauswert schätzen?
Den Wert Ihres Hauses können Sie in vielen Situationen selbst grob schätzen, aber eine verlässliche Bewertung erhalten Sie nur durch eine professionelle Immobilienschätzung. Fachpersonen verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz und beurteilen bestimmte Gegebenheiten differenzierter als Laien.
Suchen Sie den richtigen Ansprechpartner für eine fundierte Schätzung, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Infrage kommen beispielsweise:
Architekt/-innen
Bauingenieur/-innen
Immobilienmakler/-innen
Schätzer/-innen mit eidgenössischem Fachausweis oder entsprechender Weiterbildung im Immobilienbereich
Verschiedene Methoden der Schätzung
Wollen Sie herausfinden, welchen Preis Sie für Ihre Immobilie verlangen können, müssen Sie ihren Verkehrswert kennen. Um ihn zu ermitteln, kommen je nach Objektart unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz:
Die wichtigsten Faktoren
Damit der Wert Ihres Hauses möglichst präzise geschätzt werden kann, fliesst in die Berechnung eine Vielzahl von Kriterien ein. Dabei sind auch kantonale und objektspezifische Besonderheiten zu beachten. Zu den wichtigsten Faktoren zählen:
Parzellengrösse: Quadratmeterzahl x aktueller Preis für einen Quadratmeter Bauland
Wohnfläche: Raumaufteilung, Raumhöhe; Balkone und Sitzplätze werden je nach Berechnungsmethode anteilig berücksichtigt
Baujahr: Alter der Liegenschaft und allfälliger Renovationsbedarf
Zustand: Bausubstanz, Elektroinstallationen, Leitungen, Fenster, Türen und Bodenbeläge (z. B. Parkett oder Teppichboden)
Bauweise: Konstruktion, verwendete Materialien und Ausbaustandard
Lage: Mikrolage (Quartier), Makrolage (Region), Zonenart (z. B. Wohn- oder Mischzone)
Aussenanlagen: Garten, Nebenräume, Garagen oder Abstellplätze
Energieeffizienz: Wärmedämmung, Fenster, GEAK-Bericht
Der Wert einer Immobilie ist mitunter starken Schwankungen unterworfen, die in die Berechnung einbezogen werden müssen. Die aktuelle Entwicklung der Immobilienpreise spielt dabei eine entscheidende Rolle. Auch Veränderungen innerhalb eines Quartiers können sich erheblich auswirken, etwa wenn die Nachfrage nach Wohneigentum steigt.
Was kostet eine Schätzung?
Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt in erster Linie vom Umfang der Bewertung ab. Bei oftmals kostenfreien Online-Schätzungen geben Sie die relevanten Daten selbst ein. Dadurch können Sie sich einen ersten Überblick über den aktuellen Wert Ihres Objekts verschaffen. Eine fundierte Bewertung ersetzt das allerdings nicht.
Für eine einfache Schätzung oder ein Kurzgutachten sollten Sie etwa mit Kosten von 800 bis 1’500 CHF rechnen. Das Honorar ist jedoch meist frei vereinbar.
Bei einem umfassenden, gerichtsfähigen Gutachten sind etwa 2’000 bis 5’000 CHF typisch, wobei die konkreten Kosten je nach Objekt und Komplexität variieren können. Solche Gutachten werden vor allem bei rechtlichen Fragestellungen benötigt, etwa im Erbfall oder bei Scheidungen. Für steuerliche Zwecke sind die Bewertungen der Behörden massgebend. Private Gutachten können jedoch als ergänzende Grundlage dienen.
Werden Makler/-innen mit der Schätzung eines Hauses beauftragt, fallen dafür oftmals keine Kosten an. Das gilt in der Regel aber nur, wenn Sie sich entscheiden, das Haus anschliessend über denselben Makler oder dieselbe Maklerin zu verkaufen. Informieren Sie sich vorab genau über die Bedingungen und möglichen Kosten, um Überraschungen zu vermeiden.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Stellen Sie den Immobilienbewerter/-innen nicht alle Unterlagen zur Verfügung, die sie brauchen, kann sich das auf den Preis auswirken. Achten Sie daher darauf, möglichst alle Unterlagen zum Objekt einzureichen. Dazu zählen:
aktueller Grundbuchauszug
Situationsplan bzw. Katasterplan
Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
Auszug aus dem ÖREB-Kataster
Wohnflächenberechnung
Nachweise über Renovationen und Sanierungen
ggf. Unterlagen zur Denkmalpflege
Bei Stockwerkeigentum sind außerdem der Begründungsakt des Stockwerkeigentums und die Aufteilungspläne vorzulegen. Auch die Jahresabrechnungen sowie Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sind wichtig.
Bei Renditeliegenschaften sollten Sie die Mietverträge und eine Übersicht der Nettomietzinse einreichen.
Zusätzlich können weitere Unterlagen hilfreich sein: Ein GEAK-Bericht liefert detaillierte Informationen zur Energieeffizienz der Liegenschaft. Nachweise der kantonalen Gebäudeversicherung zeigen, welche Versicherungen für das Gebäude bestehen. Eine sorgfältige Dokumentation von Renovationen und Sanierungen inklusive Umfang, Ausführungszeitpunkt und Kosten kann den Wert der Liegenschaft zusätzlich belegen.
Haben Sie Modernisierungen vor dem Hausverkauf durchgeführt, solten Sie entsprechende Belege bereithalten, da diese Investitionen den Marktwert meist erhöhen. Schliesslich kann eine präzise Wohn- und Nutzflächenberechnung eine wertvolle Ergänzung zu den Bauplänen darstellen und helfen, Unstimmigkeiten bei der Flächenangabe zu vermeiden.
Immobilienbewerter:innen benötigen nicht nur eine Vielzahl von Unterlagen, sondern führen auch einen gründlichen Besichtigungstermin durch. Bei diesem Vor-Ort-Termin überprüfen sie verschiedene Aspekte wie den Zustand des Objekts, die Ausstattung und mögliche Mängel. Rechnen Sie mit mindestens zwei Stunden für diesen Besuch, da eine umfassende Bewertung Zeit in Anspruch nimmt. Es ist hilfreich, alle relevanten Dokumente im Voraus bereitzuhalten und eventuell auch Fragen oder spezifische Anliegen vorzubereiten, um den Prozess zu erleichtern.
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