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Um was für eine Immobilie handelt es sich?

Das sollten Sie beim Immobilienverkauf in der Schweiz beachten

Sie denken darüber nach, Ihr Objekt zu verkaufen? Um Haus, Stockwerkeigentum oder Liegenschaft gewinnbringend zu verkaufen, ist der richtige Zeitpunkt massgeblich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Immobilienverkauf achten sollten.

Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
Aktualisiert am
Immobilienverkauf Tipps

Verkaufen oder abwarten: Wie finde ich den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf?

Ein Verkauf Ihres Objekts lohnt sich vor allem in folgenden Situationen:

  • Wenn die Mietrendite geringer ausfällt als die Rendite für eine alternative Geldanlage.

  • Wenn Sie Ihr Kapital freisetzen möchten, um grössere Anschaffungen zu tätigen.

  • Wenn Sie nicht die Zeit und das Geld für die Liegenschaftsverwaltung aufbringen möchten.

  • Wenn Sie wenig bis keine Steuern bei einem Verkauf zahlen müssen. Die jeweiligen kantonalen Bestimmungen können dabei variieren.

Quartal

Einfamilienhäuser

Stockwerkeigentum

Q4 2025

125,6302

124,3946

Q3 2025

125,0957

123,6696

Q2 2025

123,2004

123,5084

Q1 2025

121,3886

120,8468

Q4 2024

119,6414

120,7687

Q3 2024

119,0170

117,3691

Q2 2024

118,6097

116,5336

Q1 2024

117,1634

115,4836

Q4 2023

117,9554

116,9765

Wie läuft der Verkauf ab?

Vorbereitungsphase
  • Dokumente heraussuchen

  • Schönheitsreparaturen

  • Wertermittlung

  • Exposé / Inserat aufsetzen

Verkaufsphase
  • Besichtigungen

  • Preisverhandlungen

  • Bonitätsprüfung

  • Kaufvertrag erstellen

Übergabe
  • Notariat beauftragen

  • Grundbucheintrag

  • Zahlung

  • Schlüsselübergabe

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Privat verkaufen oder mit Makler/-in?

Bei einem privaten Hausverkauf fällt zwar keine Provision an, dafür müssen Sie den ganzen Verkauf allein stemmen. Dabei sollten Sie nicht den hohen Arbeits- und Zeitaufwand unterschätzen.

Die Vorteile beim Verkauf mit Maklerin oder Makler:

  • professionelle Vermarktung, da Maklerinnen und Makler hochwertige Exposés erstellen

  • grosse Zeitersparnis, da alle Aktivitäten von der Anzeigenschaltung bis zur Übergabe übernommen werden

  • fairer Verkaufspreis, da Maklerinnen und Makler über die Marktlage informiert sind, das Objekt dementsprechend bewerten und ihre Erfahrung bei den Preisverhandlungen einsetzen

  • mehr Interesse für Ihr Objekt, da Maklerinnen und Makler über ein grosses Netzwerk verfügen

  • mehr Sicherheit, da sie die Bonität der Käuferinnen und Käufer prüfen und auf rechtliche Sicherheit bei der Vertragsgestaltung achten

Wann können Sie ohne Makler/-in verkaufen?

Nicht bei jedem Immobilienverkauf in der Schweiz ist zwingend eine Maklerin oder ein Makler nötig. Der Selbstverkauf bietet sich vor allem an, wenn Sie bereits Kaufinteressierte für Ihr Objekt haben. Entscheidend sind dann Kenntnisse in Immobilien‑ und Vertragsrecht sowie die Bereitschaft, den gesamten Verkaufsprozess selbst zu steuern. Dabei müssen Sie Ihre kantonalen Bestimmungen kennen und beachten.

Auch die nötigen Fertigkeiten, um Ihr Objekt professionell im Internet zu vermarkten, sind empfehlenswert, sollten Kaufinteressierte plötzlich umschwenken. Wer über die notwendige Erfahrung und Zeit verfügt und wem der Umgang mit potenziellen Käuferinnen oder Käufern liegt, für den eignet sich der Hausverkauf ohne Maklerin oder Makler.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die folgende Auflistung zählt die Kosten auf, die typischerweise beim Immobilienverkauf in der Schweiz anfallen:

  • Maklerprovision: meist etwa 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises zuzüglich MwSt, jedoch nicht bundesweit vorgeschrieben; üblicherweise von der verkaufenden Partei zu tragen

  • GEAK: ca. CHF 450.– bis 650.– für einen GEAK in der Standardausführung; ca. CHF 1'400.– bis 2'100.– für einen GEAK Plus mit Beratungsbericht

  • Wertermittlung: kostenlos, wenn Sie einen Maklervertrag abschliessen; zwischen CHF 500.–und CHF 2’500.– bei Gutachter:innen je nach Methode und Umfang; auch erhältlich bei digitalen Immobilienbewertungstools wie IAZI

  • Vermarktungskosten: in der Maklerprovision enthalten; bis zu CHF 1'000.– für Fotos, Anzeigen etc. möglich, wenn Sie privat verkaufen

  • Löschung des Schuldbriefs: Für die Löschung können Gebühren des Grundbuchamts anfallen; kantonal unterschiedlich geregelt; liegen in der Regel im Bereich von einigen hundert CHF

  • Notariats‑ und Grundbuchgebühren: Werden meist hälftig zwischen Kaufenden und Verkaufenden getragen; richten sich nach dem Kaufpreis und betragen je nach Kanton ca. 0,1 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises

  • Steuern: z. B. Grundstückgewinnsteuer (Höhe und Berechnung hängen von der Besitzdauer und den kantonalen Regelungen ab) und Handänderungssteuer (in manchen Kantonen hälftig zwischen Kaufenden und Verkaufenden)

  • ggf. Kosten für Renovationen: unterschiedlich, je nach Aufwand

  • ggf. Vorfälligkeitsentschädigung: Strafzahlung bei vorzeitiger Auflösung Ihrer Festhypothek

In einem Teil der Kantone führt das Grundbuchamt selbst die öffentliche Beurkundung als Amtsnotariat aus. In anderen Kantonen sind freiberufliche Privatnotarinnen oder Privatnotare zuständig, die öffentliche Funktionen ausüben, aber selbstständig und nicht als Kantonsbeamte arbeiten. Wieder andere Kantone haben Mischmodelle, bei denen Grundbuchgeschäfte beim Amtsnotariat liegen, andere Verträge aber bei Privatnotarinnen oder Privatnotaren abgewickelt werden können.

Diese Besonderheiten gibt es je nach Immobilientyp

Im Prinzip läuft jeder Immobilienverkauf gleich ab, egal ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen. Doch es gibt in der Schweiz einige Besonderheiten für die verschiedenen Objekttypen zu beachten.

Parzelle verkaufen

  • Mass und Art der baulichen Nutzung (Zonenplan) entscheidend

  • Bewertung der Parzelle durch Gutachterin oder Gutachter aufgrund lokaler Baulandpreise und der Lageklasse

Haus verkaufen

  • Pflicht, alle bekannten Mängel offenzulegen

  • Bewertung mit dem Realwertverfahren, Ertragswertverfahren oder hedonischen Modellen

Wohnung verkaufen

  • bezugsfreie Objekte verkaufen sich oft besser als vermietete

  • erforderliche Dokumente: Begründung von Stockwerkeigentum und Aufteilungspläne, Reglement, Nebenkostenabrechnungen, Protokolle vorheriger Stockwerkeigentümerversammlungen, Aufstellung aller durchgeführten Sanierungen und Modernisierungen sowie der Stand des Erneuerungsfonds

Gewerbe verkaufen

  • Anforderungen der Nutzenden oft spezieller

  • vermietete Gewerbeobjekte mit langer Vertragslaufzeit bei Investor:innen beliebter als leer stehende Objekte

  • nach Ertragswertverfahren bewertet: Mieteinnahmen als Basis

Lex Koller

Die Lex Koller regelt, unter welchen Bedingungen ausländische Käuferinnen und Käufer Wohn‑ oder Ferienimmobilien in der Schweiz erwerben dürfen. Nichtschweizer Personen sind in der Regel bewilligungspflichtig: Ohne eine kantonale Bewilligung sind viele Immobilienkäufe für sie nicht zulässig. Betroffen sind vor allem Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Ausland sowie EU‑/EFTA‑Bürgerinnen und -Bürger ohne dauerhafte Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Sie dürfen beispielsweise meist nur eine Ferienliegenschaft in einem zugelassenen Tourismusgebiet und nur mit Bewilligung kaufen.

Immobilienrente als Alternative zum Verkauf

Bei der klassischen Immobilienverrentung (Leibrente) verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihr Stockwerkeigentum und erhalten dadurch das Kapital, das in Ihrem Objekt gebunden ist, zurück. Andere Modelle ermöglichen es, einen Teil des Objekts zu verkaufen oder gänzlich Eigentümerin oder Eigentümer zu bleiben und eine monatliche Rente aus einer Umkehrhypothek zu erhalten.

Die Art der Verrentung ändert nichts an Ihrer Wohnsituation: Sie bleiben in Ihrem Haus oder in Ihrem Stockwerkeigentum wohnen – in der Regel mietfrei. Ihr Wohnrecht oder Nutzniessungsrecht wird bei der Verrentung notariell im Grundbuch eingetragen.

Das ist Aroundhome

Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Ein Immobilienverkauf ist aufwendig und braucht Zeit. Zwischen zwei und sechs Monate dauert es im Durchschnitt bis zum Eintrag künftiger Käuferinnen und Käufer in das Grundbuch. Bei Objekten in ländlicher und weniger gefragter Lage kann es sogar deutlich länger dauern. Auch Zustand und Energieeffizienz des Objekts wirken sich auf die Verkaufsdauer aus.

Sollte man das Objekt vor dem Verkauf noch sanieren?

Grössere Sanierungen und Erneuerungen wie der Einbau einer modernen Wärmeerzeugungsanlage oder einer Solaranlage sollten wohl überlegt sein. Nur in bestimmten Fällen zahlt es sich aus, das Objekt vor dem Verkauf zu modernisieren.

Wann lohnt es sich, ein Objekt zu vermieten statt zu verkaufen?

Die langfristige Vermietung lohnt sich insbesondere, wenn Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer eine attraktive Rendite bleibt. Das ist vor allem der Fall, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mehrere Mietwohnungen zur Vermietung anbieten können. Allerdings geht das Vermieten auch mit einem erheblichen Aufwand einher, beispielsweise durch das Organisieren einer Liegenschaftsverwaltung sowie das Decken der Kosten für Instandhaltungen. Zudem besteht das Risiko, dass Mietende nicht zahlen.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Wenn Sie in der Schweiz eine Liegenschaft mit Gewinn verkaufen, fällt die kantonale Grundstückgewinnsteuer an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe des erzielten Gewinns und der Besitzdauer. Je länger Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft waren, desto tiefer fällt der Steuersatz in der Regel aus.

Fällt beim Immobilienverkauf Erbschaftssteuer an, wenn ich das Objekt geerbt habe?

In der Schweiz erheben fast alle Kantone eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in den meisten Kantonen steuerfrei oder von der Erbschaftssteuer auf Liegenschaften stark entlastet. Wird das geerbte Objekt später verkauft, fällt stattdessen die Grundstückgewinnsteuer an.

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